Hat der Fußgänger hier Vorrang?
gelb - Autofahrer
blau - Fußgänger
- kein Ampelverkehr
Hat der Fußgänger nur am Bürgersteig weiter rechts Vorrang oder auch an der blauen Markierung?
Danke!
3 Antworten
Nein.
Kein Zebrastreifen zu erkennen und kein Schild außer das STOP-Schild (du musst dort anhalten).
Aber Fußgänger haben dort keinen Vorrang.
Der Autofahrer muss durch das Stopp-Schild an der Haltelinie anhalten.
Die Regel "Rechts vor Links" gibt es für Fußgänger nicht.
Wir reden hier über die gezeigte Verkehrssituation. Der Verkehr wird nicht über eine Ampelanlage geregelt. Es ist kein Fußgängerüberweg markiert. Die Stelle, an der der Fußgänger die Straße überquert ist nicht zu beanstanden. Befindet sich der Fußgänger bereits auf der Straße oder ist erkennbar, dass der Fußgänger die Straße überqueren will, muss der Autofahrer Vorrang gewähren.
Nein, aber wenn Du ihn umfährst bekommst Du trotzdem mindestens Teilschuld zugesprochen.
Vielleicht erwähne ich nochmal, dass wir hier über Deutsches Recht sprechen. Er hat nicht nicht immer Vorrang!