Hartz 4 wohnung kosten?

5 Antworten

Die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft ist in jeder Stadt oder Gemeinde anders.

Deine Frage kann man so pauschal nicht mit ja oder nein beantworten, da käme es auf den individuellen Umstand an.

Würde das z.B. deine erste eigene Wohnung sein, dann käme es darauf an wie das dein Jobcenter handhabt, sollte die Kaltmiete etwas höher sein, es gibt einige Jobcenter die dann nur auf die Gesamtkosten sehen, andere lehnen deinen Antrag ab, sollten die Vorgaben nicht eingehalten werden.

Es gibt also Jobcenter, bei denen müssen nur die Gesamtkosten im Rahmen bleiben, da spielt es keine Rolle ob die Kaltmiete angenommen 20 € oder 30 € höher liegt, dafür aber die max.Neben - und Heizkosten geringer ausfallen, Hauptsache man bleibt dann insgesamt im Rahmen der Vorgabe.

Wenn du z.B. schon eine Wohnung bewohnst und innerhalb deines Zuständigkeitsbereichs deines Jobcenters ohne vorherige Kostenzusicherung umziehen würdest, dann würdest du nur deine alte bisher bewilligte KDU - weiter bekommen, sollte die neue KDU - höher als die alte sein.

Also selbst wenn die neue KDU - angemessen aber teurer als deine alte sein, würdest du ohne vorherige Zusicherung der Kostenübernahme nur deine alte bisherige KDU - weiter bekommen.

Dazu würdest du dann keine finanzielle Hilfe für den Umzug bekommen, auch ein zinsloses Darlehen für die Kaution würde es nicht geben und eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung müsstest du dann wahrscheinlich auch selber zahlen.

Das sollte möglich sein..

Allerdings werden dann Deine Betriebskostennachzahlungen nicht mrhr übernommen.

Vor der Unterzeichnung des Mietvertrages musst du dir erst die Zustimmung durch das zuständige JobCenter holen.

Möglich wäre es theoretisch die 30€ selbst oben drauf zu zahlen, allerdings kann das auch dazu führen, dass die Wohnung komplett abgelehnt wird.

Wenn du übrigens absolut keine Wohnung in der vorgeschriebenen Preisklasse findest, ist es auch möglich, dass ein Wohnung übernommen wird, die etwas mehr kostet.

(Wie hoch die einzelnen übernommenen Mieten sind, variiert sehr zwischen verschiedenen Städten.)

Die zulässige Höchstgrenze der Bruttokaltmiete ist in jeder Kommune unterschiedlich.

Natürlich kann man aus dem Regelbedarf aufzahlen. Man sollte dies jedoch zuvor mit dem zuständigen Jobcenter besprechen.

Wenn du dir das dauerhaft leisten kannst und willst, ja.