Hartz 4 mit 17.000€ Auto?

6 Antworten

Stell erstmal Antrag. Und schaue mal, was JC dazu sagt. Es ist nicht unbedingt notwendig dein Auto zu verkaufen, wenn du das für Arbeit/Ausbildung brauchst(z.B. Arbeitsplatz ist mit ÖPNV nicht erreichbar). Und verkauf passiert nicht von heute auf morgen, also bis dahin hast du Anspruch auf ALG2.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe Insgesamt 12 Jahren H4 bezogen, bzw aufgestockt.

Du wirst es verwerten müssen, und ein „angemessenes“ Fahrzeug (sofern du für die Zeit überhaupt eines brauchst) dir anschaffen müssen.

Grundsätzlich musst du immer das Vermögen erst bis zum Freibetrag aufbrauchen, bevor du Sozialleistungen in Anspruch nimmst, die den Zweck haben, Menschen mit wenig Vermögen übergangsweise zu unterstützen.

Der Nötige Zwangs verkauf vom einem Hochwertigen auto wurde mittlerweile durch Gerichte untersagt da es so viel mehr kosten wird!

Das Problem ist aber wie wilst du das mit 424€ alles bezahlen und davon leben!

Du kannst erstmal alg 2 beantragen!


Bratrolle 
Fragesteller
 27.10.2019, 22:33

Ich verstehe nicht ganz, also bekomme ich doch Geld? Muss ich das dann später zurückzahlen?

0
isomatte  28.10.2019, 06:24

Kannst du mir nur 1 Gerichtsurteil dazu nennen ?

1

Hat oder hatte es einmal einen Wert von 17.000 € ?

Nach dem SGB - ll darf ein KFZ - nur einen Zeitwert von max.7500 € haben !

Selbst wenn du außer diesem Auto kein weiteres Vermögen hättest, welchem deinen ALG - 2 Schonvermögen ( kann man im Internet nachlesen ) zurechnet werden könnte, würdest du dann insgesamt über deinem zustehenden Vermögen liegen.

Pro vollendetem Lebensjahr stünden dir als ALG - 2 Schonvermögen 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen zu, min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 € = min.3850 €, dies würde auf minderjährige bzw.volljährige Kinder unter 21 Jahren zutreffen.

Würdest du angenommen 30 Jahre alt sein, dann dürftest du 4500 € + einmalig 750 € = 5250 € als Schonvermögen haben.

Ist das Auto tatsächlich noch 17.000 € Wert, dann bliebe immer noch ein Überschuss von 11.750 €, vorausgesetzt du würdest beim Verkauf auch 17.000 € bekommen.

Selbst wenn du dir dann ein Auto mit einem Zeitwert von max.7500 € kaufen würdest, blieben dann immer noch angenommen 4250 € und die müssten zunächst für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.

Mal angenommen du bist Singel und deine Warmmiete läge bei 450 €, dann kämen min.derzeit noch 424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, dein Bedarf nach dem SGB - ll würde dann monatlich bei min.874 € liegen.

Du könntest diesen Bedarf mit angenommen 4250 € anrechenbarem Vermögen für min. 4 Monate selber decken und solange würde kein Anspruch bestehen, ggf.auf ein zinsloses Darlehen, wenn der Bedarf bestünde und die Verwertung des Autos nicht zeitnah umgesetzt werden könnte.

Ja so ist.

bevor Sozialleistung bezogen werden kann , muss das eigene Vermögen verbraucht werden.

du kannst es auch verschweigen , aber dann machst du dich des Sozialbetruges strafbar.