Hansjörg Huber ist zwar nicht AFD-Mitglied aber AFD-nah, sollte er in einer Verfassungs-/Überwachungsbehörde nicht arbeiten dürfen oder sich distanzieren ?
Hansjörg Michael Huber ist seit 2018 stellvertretendes Mitglied der G-10-Kommision und ist Mitglied des Kuratoriums der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Wie viel Nähe zu einer verfassungsfeindlich erklärten bzw. gesichert extrem und nunmehr dauerüberwachten Partei sollte zulässig sein ?
1 Antwort
Die AFD ist als Partei auch ein Mitglied des Bundestages. Das ist dir schon bekannt oder? Durch diese Mitgliedschaft stehen ihnen auch gewisse Sitze in einigen Gremien und Ausschüssen zu. Dies wird dann oft gewählt. So ist das auch bei dem Herrn Huber gewesen. Da er von der AFD vorgeschlagen wurde ist eine gewisse Nähe zur AFD nachvollzieht und per se ja auch kein Ausschlussgrund. Also sehe ich da jetzt kein Problem.