Handelt es sich bei dem Augsburger Reichsabschied von 1555 um eine Urkunde oder ein Verfassungsgesetz?

3 Antworten

Der Reichsabschied ist juristisch gesehen Verfassungsrecht, da er die innere Verfassung des Reiches und seiner Organe regelt insbesondere im Hinblick auf die Wahl der Religion.

Dieser Reichsabschied wurde handschriftlich von Schreibern und Kalligraphen auf Pergament festgehalten, unterschrieben und gesiegelt. Das ist die Urkunde, auf der er festgehalten wurde. Diese Urkunde wird im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin aufbewahrt.

Gleichzeitig wurde der Text dieser Urkunde, der Verfassungsrecht ist, gedruckt und verteilt. Von diesen gedruckten Exemplaren, die damit keine Originalurkunden sind, finden sich in verschiedenen Archiven Exemplare. Die gedruckten Exemplare wurden erstellt, um den Text des Reichsabschieds einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie dienten als Referenzkopien, die in den Archiven von Regierungen, Kirchen und anderen relevanten Institutionen aufbewahrt wurden. Die gedruckten Exemplare des Reichsabschieds dienten als offizielle Texte, auf die bei rechtlichen und politischen Angelegenheiten Bezug genommen wurde. Sie stellten sicher, dass die Bestimmungen des Reichsabschieds einheitlich und korrekt interpretiert wurden und in rechtlichen Auseinandersetzungen oder politischen Verhandlungen als verbindlich galten.


Serena72 
Fragesteller
 04.10.2023, 17:33

Aber ist die Quelle nicht eigentlich im Österreichischen Staatsarchiv in Wien vorhanden?

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In allem ist es ein Reichsgesetz, das auf einer Urkunde festgehalten wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Germanistik & Geschichte

da ein Siegel dranhängt vom Ferdinand samt Unterschrift als Vertreter Karls V. , ist es schon mal eine sehr offizielle Urkunde

Verfassungsrecht ist es sowieso


Serena72 
Fragesteller
 03.10.2023, 20:56

Also ist der Reichsabschied eine Urkunde, die ein Verfassungsrecht darstellt

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Ranzino  03.10.2023, 20:58
@Serena72

da es ~450 Jahre her ist, ist die Eingangsfrage ja an sich sehr rhetorisch.

hat das HRR sie als Verfassungsrecht angesehen ? wenn ja, dann ist unsere Meinung aus dem 21. Jh schon wieder recht irrelevant :D

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