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Das bezieht sich auf Ferdinand I, der den Reichstag leitete und maßgeblich am Religionsfrieden beteiligt war.

Karl V konnte angeblich aus gesundheitlichen Gründen selber nicht am Reichstag teilnehmen. Wahrscheinlicher aber ist eher, dass er dazu keine Lust hatte, sich mit diesen Problemen auseinanderzusetzen, Er verbat sich ja auch kategorisch, dass er in dieser Angelegenheit um Rat gefragt wird. Deshalb schickte er seinen jüngeren Bruder Ferdinand vor.

Der Form halber weist Ferdinand in diesem 1. Absatz darauf hin, dass er im Auftrag und mit Befungnis durch Karl handelt.

Ferdinand I natürlich. Steht ja auch oben drin

Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 bezieht sich auf Kaiser Karl V. und den Heiligen Römischen Reichstag


Serena72 
Fragesteller
 11.10.2023, 00:04

Ich meinte diesen Absatz, der bezieht sich doch auf Karl V. und wird von Ferdinand I. gesagt?

:Wir Ferdinand von Gottes Gnaden Römischer König zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien und Sclavonien etc. König, Infant in Hispanien, Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, zu Braband, zu Steyer, zu Kärndten, zu Krayn, zu Lützenburg und zu Würtenberg, Ober- und Nieder-Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraf des Heil. Röm. Reichs zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nieder-Laußnitz, Gefürsteter Graf zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfirt, zu Kyburg und zu Görtz etc., Landgraf im Elsaß, Herr auf der Windischen Marck, zu Portenau und zu Salins, etc. Bekennen öffentlich und thun kund allermänniglich: Nachdem die Römische Kayserl. Majestät, Unser lieber Bruder und Herr, aus hochdringenden, bewegenden Ursachen, fürnemlich aber darum, dieweil Ihro Majestät befunden, daß des Heil. Reichs Satzungen, Ordnungen und Abschiede mit gesamtem gnädigen, getreuen und ernstlichen durch Ihr Liebd. und Kayserl. Majest., Unsern und des Heil. Reichs Stände und Glieder fürgewendtem Fleiß, Mühe und Arbeit bisher die begehrte und gewünschte Frucht und Würckung, wie es die hohe Nothdurfft wol erfordert, nicht erlangt, auch sich viel Widerwärtigkeit und Unruhe im Heil. Reich zugetragen, zudem der Justitien halben, auch in andern ihrer Liebd. und Kayserl. Majestät, Unser und des Reichs Rechten, Gerechtigkeiten, Ordnungen, Satzungen, alten Gewohnheiten, Herkommen Verhinderung und allerhand Unrichtigkeiten, Beschwerden, Mängel und Gebrechen fürgefallen und eingerissen, einen gemeinen Reichs-Tag auf die hievor zu Passau gepflogene Handlung und Vertrag durch Ihr. Liebd. und Kayserl. Majestät und Unsere gnädige Beförderung, auch in Betrachtung und Erinnerung Ihrer Liebd. und Kayserlichen Majestät obliegenden und tragenden Amts auf den 16. Tag des Monats Augusti verschienenes drey und funffzigsten Jahrs der weniger Zahl in Ihrer Liebd. und Kayserl. Majestät, Unser und des Heiligen Reichs Stadt Ulm ausgeschrieben, angesetzt und fürgenommen, auch des endlichen Vorhabens gewesen, solchen angesetzten Reichs-Tag vermittelst Göttlicher Hülff selbst eigner Person gewißlich zu besuchen und fürgehen zu lassen. [S. 218].

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