Hätte ein Westdeutscher, der im DDR-Urlaub eine Ostdeutsche geschwängert hat, Unterhalt zahlen müssen ?
2 Antworten
ist zwar überholt, aber eine interessante Frage -
im Internet kannst du sogar noch das gesamte Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik nachlesen - dort findest du auch die Paragraphen hinsichtlich nicht-ehelicher Kinder
es wäre nötig gewesen, die Vaterschaft festzustellen - was -so denke ich- solange unmöglich war, als der Vater nicht bereit war, nochmals in die DDR zu reisen - und das war es dann wohl auch mit der Unterhaltsforderung - die Bundesrepublik Deutschland erkannte die DDR nicht als Staat an, also auch nicht deren Rechtssystem
wie viele Frauen in der DDR tatsächlich einen westdeutschen Vater (also einen Staatsfeind) angegeben haben, keine Ahnung - ich hätte es nicht getan, sondern einfach gesagt, one-night-stand, weiß ich nicht - das hat zwar vermutlich auch nicht unbedingt dem politisch gewünschten Frauenbild der DDR entsprochen, war -so denke ich- aber immer noch besser als der westdeutsche Vater
Ja, es gab Abkommen über Alimenteverpflichtungen und -zahlungen.
Es funktionierte in beide Richtungen.
Es wurde nicht geheim gehalten. Aber es war ja eher etwas Privates.
ging also doch - heute kann man drüber lachen, damals vermutlich eher nicht gggg
interessant - das wusste ich nicht - das wurde wohl unter der Rubrik "Ost-West-Beziehungen" geführt
viel gehört hat man davon aber nicht, naja verständlicherweise