Händler gibt sich als Privat aus?
Hallo,
ich habe insgesamt 15 Autos verkauft. Günstig eingekauft und teurer verkauft (300€ Gewinn pro Auto). Ich habe ein Gewerbe angemeldet und zahle auch meine Steuern (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer).
Nur habe ich als ich die Autos gekauft habe gesagt, dass das Auto für mich als Privat ist. Auch, als ich die Autos verkauft habe, habe ich gesagt, ich bin Privat. Privatkaufvertrag und Sachmängel/Gewährleistung ausgeschlossen. Sprich, meine Kunden denken ich sei ein Privat Verkäufer obwohl ich ein Händler bin. Aber steuer Zahle ich und auch ein Gewerbe ist angemeldet.
Wenn dies nun jemand raus bekommt, welche Strafe droht mir im schlimmsten fall?
PS: Alle Autos die ich verkauft habe, waren technisch in guten Zustand. Kein tachomanipulation, kein verschwiegene Mängel usw. Ich Verkaufe die Autos ehrlich. Sollte etwas defekt sein sage ich es oder repariere es bevor er verkauft wurde.
7 Antworten
Verkaufe die Autos ehrlich
Tust Du nicht.
Danke für die Erinnerung. Ändert nichts daran, dass du mir mit der Antwort nicht geholfen hast. Schönen Abend.
Die Antwort soll dir auch nicht helfen, sondern deine völlig falsche Aussage berichtigen.
Alles klar, dann ist jut. Trotzdem schönen Abend.
Nur habe ich als ich die Autos gekauft habe gesagt, dass das Auto für mich als Privat ist.
Welchen Vorteil hat das?
Vorteil: Wenn ich sage, ich bin Händler, dann kauft niemand von mir ein, wenn das Auto auf einem Parkplatz steht und es das einzige Auto ist was man gerade verkauft. Es kommt nicht seriös vor.
Das ist falsch. Die kaufen trotzdem. Der Vorteil tatsächlich: Du betrügst die Käufer um die Gewährleistung.
Aber um Deine Frage oben zu beantworten: Dafür bist Du Schadensersatzpflichtig, wenn jemand genauer hinguckt, und darfst zusätzlich den Kaufpreis zurückerstatten. Wenn Du dann noch nicht Konkurs bist - bei Straftaten fällt Insolvenz ja meistens flach - macht der Richter das für Dich SO derbe teuer, dass Du das nie wieder tun willst.
Ganz blöd wäre, wenn Dein Käufer einen Unfall mit Personenschaden hat, der auf Mängel an Deiner Karre zurückgeführt wird. Lebenslängliche Pleite für Dich. Den konkreten Fall hatte ich in meiner Versicherungs-Karriere nicht, aber das wäre ein typischer Super-GAU.
Du verkaufst deine Autos eben nicht ehrlich.
Anzeige wegen Betrug in mehreren Fällen.
Wenn du die Fahrzeuge als Gewerbe kaufst musst du die auch so wieder verkaufen.
Weil du als Gewerbetreibender nur im Kundenauftrag verkaufen kannst, wenn dies auch so ist.
Kaufst du die als Gewerbe und erzählst dem Kunden das ist Privatverkauf, obwohl das übers Gewerbe laufen müsste, lügst du den Kunden damit an um der Gewährleistungspflicht zu entgehen.
Du betrügst den Käufer.
Meines Erachtens erfüllt das die Voraussetzungen für gewerbsmäßigen Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
Der FS versucht mit vorgetäuschtem Privatverkauf den gesetzlich vorgeschriebenen Gewähleistungsanspruch für verkaufte Autos zu umgehen. Das nennt man u.a. arglistige Täuschung.
Querverweis dazu UNTER ANDEREM auf
und hier der Abschnitt " Arglistiges Verschweigen von MängelnKann GF nicht bei Copy&paced dieselbe Schriftgröße bzw. Schriftbild im Vergleich zum "Selbstgetippten" einhalten?! 👿😡
Argliste Täuschung hab ich mehr oder minder eh beim zivilrechtlichen Teil beschrieben. Strafrecht kommt wie erwähnt noch "on the top"
Wobei man den Vertrag meines Erachtens auch insgesamt als nichtig ansehen kann, da eine Vertragspartei falsch ist.
Ich habe ja niemanden geschädigt, wenn sich die Autos im guten Zustand befinden. Nur gebe ich mich als Privat aus und schließe daher nur die Gewährleistung aus.
Dachte, es ist nur eine Zivilsache und keins im Strafrecht. Kannst du es mir näher beschreiben?
Ich habe ja niemanden geschädigt, wenn sich die Autos im guten Zustand befinden. Nur gebe ich mich als Privat aus und schließe daher nur die Gewährleistung aus.
Sicher, du schädigst sie indem du den Leuten die Gewährleistung absprichst. Und Gewährleistung hat einen Wert, damit ist es ein rechtswidriger Vermögensvorteil für dich. Damit ist es Betrug.
Dachte, es ist nur eine Zivilsache und keins im Strafrecht. Kannst du es mir näher beschreiben?
Es ist beides. Zivilrechtliche Forderungen auf Schadenersatz sind unabhängig vom strafrechtlichen Aspekt zusätzlich möglich. Das geht von Schadenersatz für die verwehrte Gewährleistung bis zu Ersatzleistungen für aufgewendete Repaturen. Meines Erachtens könnte man den Kaufvertrag sogar für nichtig erklären, damit wäre eine Rückzahlung des gesamten Kaufbetrages gegen Rückgabe des Fahrzeuges möglich. Der Wertverlust in der Zwischenzeit ist dabei dein Problem.
Was mir gerade noch eingefallen ist: Andere Händler können zudem zusätzlich wegen unlauterem Wettbewerb klagen.
Kommt drauf an wo du es machst.Glaube eBay Kleinanzeigen hat da was in den AGB stehen
Beantwort meine Frage nicht.