Haben höhere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Behörden arbeitsfrei zwischen Weihnachten und Neujahr?

5 Antworten

Nein, es gibt keine Dienstbefreiung. Soweit Behörden geschlossen haben, müssen die Mitarbeiter Urlaub oder Überstunden nehmen bzw. konnten das vorarbeiten oder müssen das nacharbeiten. Lebensnotwendige Einrichtungen wie Polizei oder Feuerwehr sind besetzt, da kann es aber entsprechend der prognostizierten Einsatzlage zu ausgedünnter Besetzung kommen, vor allem im Verwaltungsbereich.


Nein, nicht generell. Das Amt muss ja auch funktionieren und dafür braucht es im Zweifelsfall auch entscheidungsträger

Viele Behörden laufen zwischen den Jahren mit kleiner Besetzung, da bilden die Führungskäfte keine Ausnahme. Irgendwer muss halt da sein für "Notfälle", aber der meiste Kram bleibt einfach ein paar zusätzliche Tage liegen.

Unsere Stadtverwaltung hat zwischen Weihnachten und Neujahr zu/Betriebsferien, dafür müssen die Leute ihren Urlaub benutzen.

Irgendwer muss auch über die Feiertage leiten.

Wahrscheinlich weniger, aber einige höhere Positionen müssen auch da sein.

Also bei Polizei und so, nicht auf dem Bauamt.