Habe ich Rettungsgasse falsch gebildet und erwartet mich eine Strafe?

9 Antworten

Wenn es notwendig ist, eine rote Ampel zu überfahren - natürlich mit der gebotenen Vorsicht -, um ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn passieren zu lassen, ist das ausnahmsweise erlaubt; natürlich nur, soweit keine andere Möglichkeit bestand, das Einsatzfahrzeug schnellstmöglich passieren zu lassen.


Ich bin auch schon vor einem Rettungsfahrzeug bei Rot über die Ampel gefahren. Es kam nie was. Sollte es einen Rotlichblitzer geben, schreibe dir die Zeit und das Datum auf. Sollte dann ein Bescheid kommen gibst du an, dass du einem Rettungsfahrzeug platz gemacht hast. Es wäre Hilfreich, dass Kennzeichen des RF zu nennen. Das Verfahren wird dann eingestellt

Es war Mal ein Bericht von der Feuerwehr im Fernsehen, dort wurde zu diesem Thema gesagt, dass man sogar bei Rot durchfahren sollte, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Wenn du VORSICHTIG bei Rot gefahren bist, werden die dir kaum einen Strick draus drehen.

Warte erst mal ab, ob da überhaupt was kommt. Ich denke eher nicht.