Habe ich mich strafbar gemacht?
Hey, ich habe mal kurz eine Frage an euch. Wir hatten heute ein Unterrichtsstream im Internet.
Ich habe einen Freund in der Gruppe(dort sind auch welche drinnen, die nicht in meiner Klasse sind) einen Link für den Stream reingeschickt. Allerdings wollten welche auch der Gruppe lustig sein und haben sich mit Fake Namen in den link eingeloggt und dumme Sachen in den Stream geschrieben. Natürlich geht die Lehrerin polizeilich dagegen vor, da es gegen die Hausordnung verstößt: Darin ist unter anderem vermerkt:
...[Verantwortlichkeit für den] Missbrauch ihrer Nutzerkennung durch andere Personen [...]
--> In dem Moment, in dem Sie den Link zur Konferenz einfach weitergeben.
... Nicht autorisierte visuelle oder audiovisuelle Aufnahmen sind [...] verboten.
--> Dazu zählt das Aufzeichnen der Sprache und des Bildes einzelner Personen und die Verbreitung via sozialer Netzwerke.
... Zuwiderhandlungen können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.
habe ich mit strafbar gemacht?
liebe Grüße
4 Antworten
Ja, da du den Link für das Meeting anderen Leuten gegeben hast. Da dieser Link nur für deine Klasse war und du ihn an Fremde Leute weitergegeben hast.
"Zuwiderhandlungen können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden."
Ja. Ob es im Falle einer Anzeige zivil- oder strafrechtlich wird, wird sich zeigen und dürfte von der Schwere des Schadens abhängig sein.
Ja, kann er. Er hat zumindest gegen die Hausordnung verstoßen. Wenn dadurch jetzt kein Schaden entstanden, dürfte sich das im Rahmen des Zivilrechts abspielen.
Wenn jetzt der ganze Account neu aufgebaut werden musst, darfst du die Kosten dafür übernehmen.
Wenn du jetzt noch kein Geld verdienst, macht das nichts. Der Schulträger wird einen vollstreckbaren Titel erwirken und dann hast du 30 Jahre Zeit zum Abzahlen.
Was ist Dein Beweggrund unrealistische Horrorszenarien jenseits irgendeiner Realität herbeizufabulieren? Menschenfeind? Langeweile? Angstmacherei?
Aber nur in gewissen Maße
Es reicht vollkommen aus, wenn du ihn an einen EINZIGEN Unbefugten gegeben hast.
Aber es ist ja kein richtiger Schaden entstanden? Also könnte er trotzdem eine Anzeige bekommen?