GSL Paket Inhalt verschwindet wer haftet?

1 Antwort

In diesem Fall haftest Du selber, da Du durch Deine fahrlässige Vorgehensweise des ungesicherten "Herausstellens" der Ware keine lückenlose Kontrolle über die Sendung und deren Inhalt gegenüber der persönlichen Übergabe der Sendung an den Boten hattest.

Wenn der Bote im Streitfall dann behauptet, der Karton wäre beim Pickup sehr leicht gewesen, kannst Du das Gegenteil nicht dementsprechend nicht ausreichend belegen in Deiner Gegenaussage.

Der Bote muss dann nur behaupten, dass die Sendung frei und jedermann zugänglich vor Deiner Haustüre stand. 😞