Grundstücksgrenze durch Nachbarn verletzt, was tun?

4 Antworten

ich würde als Grundstückseigentümer gleich mal zum Bauamt (Stadt/Landratsamt) gehen und auf eine amtliche Einstellung der ungenehmigten Bautätigkeit drängen;

zudem würde ich beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen mit der Rechtsgrundlage des § 1004 BGB


lesterb42  05.07.2021, 11:30

Irgendwie hast du so gar keine Nachbarn?

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Bergfex49  05.07.2021, 11:39
@lesterb42

Hallo, doch, doch, ich habe drei Nachbarn, wir verstehen uns seit mehreren Jahrzehnten bestens und jeder von uns achtet darauf, dass keiner von uns in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird;

ein paar Strassen weiter hat aber einer ohne die Unterschrift des Nachbarn am Bauplan einzuholen, angefangen zu bauen und auf den ersten Stock noch angefangen einen Kniestock zu mauern um das Dach auszubauen;

wenn der Hinterlieger nicht gleich sich beim Landratsamt darum gekümmert hätte, dass der Bau diesbezüglich sofort eingestellt wird, hätte er bald ein eingeschattetes Grundstück entgegen der Baufestsetzungen gehabt; da kam auch gleich das Landratsamt und der Bau war eingestellt, bis alles geklärt war;

natürlich ist der erste Weg immer zu einem Gespräch, aber das hilft eben nicht immer (zB wenn der Bauherr ein Investor von sonstwoher ist und auf nichts reagiert)

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MartinMirtan 
Fragesteller
 05.07.2021, 14:09
@lesterb42

Es kann nicht sein, dass sich ein neuer Nachbar über Recht und Gesetz stellt und macht wie es ihm gefällt, ohne vorher mit dem Besitzer des angrenzenden Grundstückes zu reden. Dann auch noch die Grenzsteine entfernen zu lassen, um die Grundstücksgrenze zu verschieben das geht gar nicht.

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lesterb42  05.07.2021, 15:47
@MartinMirtan

Da bin ich sehr bei dir, nur mit Amt und Amtsgericht sollte man unter Nachbarn sehr zurückhaltend sein, wenn man da wohnen bleiben will.

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MartinMirtan 
Fragesteller
 05.07.2021, 18:22
@lesterb42

Er hat mehrfach das Gespräch gesucht, hat auch mit der Firma telefoniert, um einen gemeinschaftlichen Termin zu finden, nichts.

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den Nachbarn darauf hinweisen, dass er nicht Eigentümer dieses Landes ist. Hat er Schaden angerichtet, muss er diesen ersetzen. Ist er nicht kooperativ: Strafanzeige und Zivilrechtliche Schritte.

Das Kommunale Bauamt könnte im Zweifel hier hilfreich zur Seite stehen, denn dort sind ja die Grundstückgemarke hinterlegt und deren Besitzer vermerkt.

Alternative: Er kauft deinem Freund den Streifen ab.


MartinMirtan 
Fragesteller
 05.07.2021, 09:21

Mein Freund wollte auf diesem Streifen genau an der eigendlichen Grundstücksgrenze einen neuen fetsen Zaun errichten. Das wusste der neue Nachbar und auch die Leute der Gartenbaufirma.

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Feldnuss  05.07.2021, 09:30
@MartinMirtan

Dann wäre das Entfernen der Grenzsteine Vorsatz, was in NRW eine Straftat ist. Deutschland? Welches Bundesland?

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Feldnuss  05.07.2021, 09:39
@MartinMirtan

Ordnungswidrigkeit nach §33 Abs. 1 Nr. 3 ThürVermGeoG und eventuell Straftat nach §274 Abs. 1 Nr. 3 StGB

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Mit dem neuen Nachbarn sprechen? Würde das erst mal als Missverständnis und nicht als bösen Willen beurteilen.


MartinMirtan 
Fragesteller
 05.07.2021, 09:30

Der neue Nachbar ist ein "Klugsch....", denkt er wisse alles besser und darf alles was er will.

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Halbammi  05.07.2021, 09:59
@MartinMirtan

Dann wird er schnell lernen das dies nicht so ist. Vorrausgesetzt zu zeigst es ihm

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MartinMirtan 
Fragesteller
 05.07.2021, 10:06
@Halbammi

Mein Freund übergibt alles umgehend seinem Anwalt und schaltet das Bauamt ein.

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Halbammi  05.07.2021, 10:12
@MartinMirtan

Okey. Damit wird er das "Nachbarschaftsverhältnis" nicht unbedingt verbessern. Ist es nicht ratsam erstmal das Gespräch zu suchen? oder hat das bereits stattgefunden?

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MartinMirtan 
Fragesteller
 05.07.2021, 14:03
@Halbammi

Das Gespräch wurde mehrmals gesucht, auch mit der Gartenbaufirma wurde gesprochen. Das war alles erfolglos. Sie machen einfach ohne Rücksicht.

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Halbammi  06.07.2021, 21:34
@MartinMirtan

Dann solltest du die Sache den Behörden und einem Anwalt übergeben.

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Seinem lieben Nachbarn einen Tipp geben, er möge seine Handwerker auffordern, von seinem Grundstück fernzubleiben und den alten Zustand binnen einer Woche wieder herstellen lassen.

Wenn nichts passiert, dann selber machen lassen, und die Rechnung an den Nachbarn schicken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung