Gilt nach dem umkehren rechts vor links?
Wenn man beispielweise an einer Kreuzung umkehrt , dann gilt ja rechts vor links im Nachhinein. Wenn man aber beispielweise auf Flächen vor Garagen umkehrt , gilt dann auch rechts vor links?
und noch eine frage: wenn man beispielweise sich einem verbotsschild nähert ( man darf in die Straße nicht reinfahren) dann muss man wenn man es sehr spät erkennt, umkehren. Darf man beim umkehren auf den abgesenkten Bordstein drauf oder generell auf den Bürgersteig wenn es keine andere Möglichkeit gibt???
2 Antworten
Du musst immer Vorfahrt gewähren im 1. Fall, da gibt es kein rechts vor links.
Du fährst von irgendwelchen Garagen in den Verkehr.
Nein, auf den Bürgersteig darfst du nicht fahren.
In real macht man es natürlich.
Du darfst immer auf private Grundstücke drauf um zu wenden. Und wenn du vom Bürgersteig kommst dann gilt kein rechts vor links sondern du musst warten bis der Verkehr frei ist