Gilt der Grundsatz immer - Reha vor Rente?
Hey.
Gilt der Grundsatz immer - Reha vor Rente - oder gibt's Ausnahmen
8 Antworten
Wenn es aufgrund von psychischen Problemen ist und man eigentlich noch ca mindestens 5 Jahre arbeiten müsste, dann gibt es nur selten Ausnahmen. Zb wenn schon vollkommen klar ist, dass keine Arbeitsfähigkeit erreicht werden kann.
Es gibt Fälle, in denen klar ist, dass ne Reha den Zustand nicht so weit verbessern könnte, dass die Person wieder arbeitsfähig wird. Da hält sich dann auch niemand mit "Reha vor Rente" auf.
Kann ich anhand eines Falles aus dem direkten Umfeld sagen. Da wurde nach einer Diagnose-Odyssee von mehr als einem Jahr und mehreren mehrwöchigen Krankenhausaufenthalten mit wiederholtem Dem-Tod-von-der-Schippe-Springen anstandslos mit Anfang 30 die Erwerbsunfähigkeitsrente genehmigt. Ohne Reha.
Ich bin davon eh nicht betroffen. Aber die Freundin hat's ziemlich bös erwischt.
Was zur Hölle? Was für einen Quatsch redest du bitte? Hast du was genommen?
Ich beleuchte die Frage mal andersrum - Leute die noch nicht in Renteneintrittsalter sind sollten eigentlich Interesse daran zeigen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Die Reha - Maßnahmen haben die Aufgabe das zu fördern / zu unterstützen.
Die Reha - Kliniken selber geben dann nur Empfehlungen, ob man tatsächlich in Rente kommt entscheiden andere.
Das gleiche gilt für die Entscheidung ob die DRV eine Rehabilitation Maßnahme finanziert oder nicht. Bestehen Aussichten auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt werden dafür entsprechend Gelder investiert.
In der Regel schon. Es gibt natürlich Krankheiten, wo eine Reha keinen Sinn mehr macht. Z.B. ALS oder bei meiner Freundin, wo die halbe Blase entfernt, Darm verkürzt (täglich selber einen Einlauf machen), da macht eine Reha keinen Sinn um sie wieder in das ERwerbsleben einzugliedern.
Das ist natürlich von der Diagnose abhängig.
Es gibt auch Fälle, in denen nach Aktenlage entschieden wird. Ohne Reha, ohne Gutachter.
Und was war das dann für ein Befund der dazu führte?