Gibts Kindergeld und Unterhalt auch wenn ich ausziehe?

8 Antworten

Kriege ich trotzden Kindergeld und Unterhalt?

Wenn Deine Eltern einer Ausbildung in einer anderen Stadt zustimmen, dann sind sie Dir auch im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten zum Barunterhalt verpflichtet.

Wobei Du dann gemäß der Düsseldorfer Tabelle als außerhalb des Elternhauses lebende/r Auszubildende/r Anspruch auf bis zu 860 Euro Unterhalt - incl. !! des gesetzlichen Kindergeldes hättest. Allerdings würde Dein Auszubildendenentgelt bis auf einen Freibetrag von 90 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet werden.

Auf BAB gehe ich im Moment nicht ein, da ohne Zustimmung Deiner Eltern hier ehedem nichts möglich ist.

Deine Eltern sind weiter Kindergeld berechtigt. Wenn deine Eltern keinen Unterhalt leisten, kannst du einen Abtrennungsantrag für das Kindergeld stellen, dann geht das Geld direkt auf dein Konto. Ansprechpartner ist die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit.

Ob du Unterhalt von deinen Eltern bekommst oder sogar BAB berechtigt bist, kann man so einfach nicht klären. Generell bestehen weiter Unterhaltsansprüche, während deiner ganzen Ausbildungszeit.

Ich würde die Daten in den bab-rechner. Arbeitsagentur eingeben. Der zeigt dir ziemlich gut deine Ansprüche an Unterhalt oder eben an BAB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Das steht dir erst zu wen du ausgezogen bist oder 18 bist!

Aber Achtung wen du eine Vergütung bekommt Dan wird die vom Unterhalt abgezogen!

So einfach bekommt man auch keine wohnung in deinem Alter und hast du dir auch mal klar gemacht das du Dan kein Geld für anderes über hast ?

450 zum leben was schon recht knapp sein kann!

400€ zb für die meinte! Also 850€ Die 115 für Ausbildung Sachen und nicht vorhersagbares

35 gez!

Wen du zuhause wohnst steht dir weder Unterhalt noch Kindergeld zu!

dan zb 1200 Kaution 1500 € für Küche und Waschmaschine!

Mit den gegebenen Infos lässt sich das nicht klären.

Wenn deine Eltern Unterhalt zahlen müssen, steht ihnen das Kindergeld zu.

Ja, Du bekommst weiter Kindergeld und Unterhalt. Sinnvoll ist es vorab der Kindergeldkasse Deine eigene Kontonummer anzugeben, hierfür gibt es dort gesonderte Vordrucke.