Gibt es einen unterscheid zwischen Kanzlei, Anwaltskanzlei und Amtsgericht?
Hallo,
die Frage steht oben aber ist es beides das gleiche oder gibt es da einen unterschied?
4 Antworten
Ja klar, komplett unterschiedliche Dinge.
Eine Anwaltskanzlei ist die Kanzlei eines Anwalt, das Amtsgericht ist ein Gericht.
Wobei der Begriff Kanzlei auch eine Steuerkanzlei bedeuten kann wenn sie nicht explizit als Anwaltskanzlei angegeben wird!
Ein Amtsgericht ist die unterste Gerichtsebene der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Ein Kanzlei ist nichts anderes als die Geschäftsräume eines Freiberuflers.
Eine Anwaltskanzlei sind also die Geschäftsräume eines Anwalts.
Eine Kanzlei bezeichnet das Büro eines Anwalts, Notars, Steuerberater, usw.
Der Name Anwaltskanzlei definiert den Begriff Kanzlei genauer. Hier handelt es sich um das Büro eines Anwalts.
Das Amtsgericht ist eine Behörde.
Dann schau doch mal hier
.
Das hilft Dir sicher weiter.
Danke aber eine Kanzlei ist das gleiche wie eine Anwaltskanzlei oder?