Gibt es auch Polizisten die angestellt sind und nicht verbeamtet ?

8 Antworten

Also... Folgendes.

Ansolut richtig, dass es Beamte gibt im Polizeidienst, die Kraft ihres Arbeitsvertrag mit der betreffenden Staatsfirma (Bund,Land,Stadtstaat) "Beamte" sind, und das ganz persönlich und bis zum bitteren Ende. - Diese sind dem jeweiligen (auch politisch) beschlossenen Gesetz verpflichtet, jeden Tag und zu jeder Zeit. - Sogar in der Pension. - Können sogar aus der Pension zurückgeholt werden in verordneten "Notlagen" wie Kathastrophen oder Volksaufständen. - Das hab ich mir natürlich genau überlegt, ob ich das wollte, damals in den 80ern. - Die Wehrzeit diente ich nach einigem Ringen mit dem Kreiswehrersatzamt als "Beamter auf Zeit" bei dem BGS. - Dabei liess ich mich zunächst verleiten für eine Staatsfirma im Südbayerischen zu arbeiten im "Nachrichtenwesen" zu arbeiten. - Auch hier "auf Zeit" schlechter gestellt und nicht lebenslang verbeamtet. Mit der Wende änderten sich die Arbeitsbedingungen zu ungunsten der Mitarbeiter und so schloss ich den Lebensabschnitt ab. Beim freiwilligen Dienst der LaPo BW war ich dann Teil einer 600 Mitarbeiter starken Truppe, (von ca 29000 in BW) dem "Beamten" im Streifendienst gleichgestellt, aber kein Beamter. Auch keine Beamtenbesoldung, sondern ein paar Mark (oder dann Euro) für maximal 40 Stunden im Monat. Das machte ich bis ich drei schäge Balken hatte auf der Uniform, dann war Schluss. - Auf Bundesebene kam eine Kanzlerin dran mit zweifelhafter Vergangenheit und ich hatte genug von Staatsdienst. - Somit war ich Beamter und eigentlich überhaupt nie, aufgrund es des Arbeitsverhältnisses. Der Stadtstaat Berlin und Sachsen hat noch viele Angestellte die Beamten gleichgestellt sind, aber ebenfalls keine sind. Verbeamtung ist oft unter 50 % im Osten. - vor allem in Anderen Staatsfirmen gibt es irrtümlicherweise "Beamte", die von der lebenslangen Verpflichtung vom Staat befreit sind und auch nicht in den sozialen Genuss fallen. - Es gibt sogar Sicherheits"Firmen" die wie eine Exekutive auftreten in Bayern (Sicherheitswacht). Auch Arbeitsagenturen, staatliche Finanzbeschaffungsfirmen, Ordnungs"ämter", Standes"ämter" ... Selten richtige Beamte, sondern "im Auftrag wie einem Beamten". - Somit schlecht zu erkennen, wer sich Beamter nennen darf, oder nur "im Auftrag" vor einem steht. - Soweit zum Thema. - Kosteneinsparungen im grünlichen BW stoppten erstmal den Freiwilligendienst der Exekutive, aber es wird aufgrund des extremen Mangels wieder aufgenommen werden müssen, weil zu viele in den Ruhestand gehen. :-(

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
GeorginaBach  18.10.2022, 19:16

Übrigens, durch das allgemeine Gendern bin ich hier eine Dame. 👮🏻‍♂️ - Darf Mann/Frau/Divers ja jetzt.

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Das muss man unterscheiden.

Einmal sind da natürlich Quereinsteiger, die in ihrem Beruf arbeiten. IT, Labor, Bio/Chemie, im medizinischen Dienst usw. Die können durchaus dem hD angehören.

Dann natürlich Verwaltung, Personalwesen und sowas. Das sind eher Angestellte.

Im aktiven Vollzug arbeiten nur Polizisten, die Beamte sind.

Es gibt aber in einigen Bundesländern eine Hilfspolizei oder kommunale Polizei. Die haben eingeschränkte Befugnisse und sind angestellt. Sie regeln hauptsächlich den ruhenden Verkehr und die allgemeine Ordnung.

Gruß S.

Es gibt Angestellte im Polizeidienst, diese verrichten dann aber z.B. Verwaltungs- oder Expertentätigkeiten. "Richtige" polizeiliche Tätigkeiten werden meines Wissens aber immer von verbeamteten Polizisten erledigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerJoergi  26.06.2020, 16:29
@schleudermaxe

Naja, unter "richtigen" polizeilichen Tätigkeiten verstehe ich etwas anderes, das ist dann doch mehr so eine Mischung aus Polizei und Ordnungsamt.

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schleudermaxe  26.06.2020, 20:52
@DerJoergi

nö, Ordnungsamt ist Rathaus, Polizei ist Land.

Komplett verschiedene Aufgaben/Zuständigkeiten.

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DerJoergi  27.06.2020, 17:39
@schleudermaxe

Dann lies mal was in deinem link steht, zum einen überschneiden sich die Aufgaben zum Teil auch sowieso schon (wobei es generell auch bei anderen Behörden Überschneidungen in den Zuständigkeiten geben kann, habe ich selber tagtäglich mit zu tun), zum anderen sind das hier eher Hilfspolizisten. So oder so sind die da den normalen Polizisten nicht gleichgestellt.

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schleudermaxe  27.06.2020, 20:34
@DerJoergi

Den Begriff Hilfspolizisten kennt der Gesetzgeber bei uns noch nicht.

Es sind ja auch keine Hilfslehrkräfte, nur weil sie nicht Beamte sein können.

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DerJoergi  28.06.2020, 06:46
@schleudermaxe

Im Gegensatz zu dir habe ich konkret auf die Fragestellung geantwortet. Es ging hier ganz klar darum, ob das, was man bei uns als reguläre oder normale / vollständige Polizeitätigkeit kennt auch von Angestellten ausgeübt wird, was aber scheinbar nicht der Fall ist. Du kannst hier ja gerne weiter klugscheißern und dich an Begrifflichkeiten festklammern, dann aber ohne mich. Weitere Kommentare werde ich dazu weder lesen noch kommentieren.

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Triggerente69  05.11.2021, 21:27

Schön, dass du anerkennst, dass Expertentätigkeiten keine richtigen polizeilichen Tätigkeiten sind. Richtige polizeiliche Tätigkeiten umfassen dafür z.B. das Herumschubsen von Obdachlosen oder das Diskutieren mit Betrunkenen.

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Im eigentlichen Polizeidienst gibt es nur Beamte, alles andere wäre aus Fürsorgegründen nicht zulässig.

Allerdings hat die Polizei auch einen "zivilen" Bereich, wo die Funktion als Polizist nicht wichtig ist und die Aufgabe daher auch im Angestelltenverhältnis wahrgenommen werden kann.

Natürlich, und sogar viele, wie sonst soll der Bédarf zustande kommen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung