Gestohlenes Handy gekauft von Ebay gekauft.

7 Antworten

So sollten Sie wachsam sein, bekommen einige Hinweise von der Polizei, müssen Sie eBay Personal kommunizieren zu halten, um Verluste zu minimieren.

<nein wenn du es nicht wüstest das dieses Handy gestohlen war bekommst du keine anzeige


skychecker  20.06.2013, 21:44

Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe?

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jurafragen  20.06.2013, 21:50
@skychecker

Die Frage ist eher, warum Unwissenheit vor "Anzeige" schützen soll.

Unwissenheit kann durchaus vor Strafe schützen, §§ 16, 17 StGB, hier liegt aber vermutlich eher ein Problem des § 15 StGB vor.

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jurafragen  20.06.2013, 22:03
@skychecker

Ja, deswegen wurde das Ureil in der nächsten Instanz auch wieder aufgehoben. Es fehlte am Vorsatz, § 15 StGB.

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Hallo,

wenn Du wie Du sagst nicht wußtest, dass das Gerät gestohlen ist, wird Dir persönlich keine Strafe drohen. Allerdings bist Du dann leider auch das Handy lost, weil es Dir trotz Bezahlung nicht gehört.

Das Problem an der Sache: An gestohlener Ware ( Hehlerware ) kann man rechtlich kein Eigentum erwerben. Das Gerät wird beschlagnahmt und Du siehst es nicht wieder. Damit Du wenigstens eine Chance hast auf Dein Geld, mußt Du Anzeige gegen de Verkäufer erstatten und Dein Geld zurück fordern.

mfg

Parhalia


fifi1988 
Fragesteller
 20.06.2013, 21:49

Ich hab mir überlegt das ich ein fall aufmachen in Ebay oder PayPal und dort dann angebe das der Hady gestohlen wa.

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Parhalia  20.06.2013, 21:55
@fifi1988

Kannst Du ja machen, aber erstatte dennoch unverzüglich bei der Polizei Anzeige gegen den Verkäufer wegen Betrug. Denn das ist es.

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Ratirat  20.06.2013, 22:30
@Parhalia

Kann man machen, allerdings hilft einem das wenig dabei, sein Geld wiederzusehen. Das muss man sich zivilrechtlich wiederholen.

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Parhalia  20.06.2013, 22:52
@Ratirat

Klar, aber die Anzeige steht und die Polizei geht der Sache schon mal auf den Grund. Und wenn Verkäufer = Dieb, klopft man ihm denn auch auf seine klebrigen Finger.

sein Geld wiederzusehen. Das muss man sich zivilrechtlich wiederholen.

Klar, muss an aber abwägen, ob sich das hinsichtlich des Kaufpreises lohnt.

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Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Hehlerei werden wohl eingestellt. Was bleibt ist, dass das Handy weg ist (§ 935 BGB) und Du einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen den eBay-Verkäufer hast (Leistungskondiktion, § 812 BGB).

Wenn bei dem Verkäufer allerdings nichts mehr zu holen ist, hast Du Pech. Den letzten beißen die Hunde.

Einmal hattest Du das Handy sicher nicht "von", sondern allenfalls "über" Ebay gekauft, denn Ebay verkauft nichts.

Unabhängig davon wirst Du hier, da Du ja beweisen konntest, gutgläubig gekauft zu haben, sicher keine Strafanzeige bekommen, aber das Handy bist Du los und das Geld, das Du dafür bezahlt hattest, ebenfalls, denn an gestohlenen Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben.

Da hast Du also Pech gehabt!