gesetzliches Rückgaberecht bei Brautjungfernkleid?
Wir haben vor 3 Monaten in einem Brautkleidladen vier Brautjungfernkleider im gleichen Modell und Farbe unterschiedliche Größen bestellt. Jetzt habe ich als erste mein Kleid abgeholt und zuhause bemerkt das sie uns das falsche Modell bestellt hat. Die Frau im Laden war komplett unfreundlich und hat uns die Schuld untergejubelt, weil wir ja unterschrieben haben und es an uns lag es zu kontrollieren. Wir hatten ihr das Kleid vorgelegt.. Sie ist die Expertin woher sollen wir wissen wie das Kleidmodell heisst ??? Jetzt ist die Frage ob ich das Geld zurückbekommen könnte wenn ich es auch schon abgeholt habe und das Abholen auch unterschrieben habe. In der AGB des ladens folgendes steht:
Alle Artikel werden auf Bestellung angefertigt. Daher akzeptieren wir keine Rücksendungen, Stornierungen oder Umtausch, sobald die Bestellung aufgegeben wurde. Alle Änderungen an Ihrer Bestellung, einschließlich Anfragen zur Änderung von oder zu einer Eilbestellung, müssen uns innerhalb von 48 Stunden nach Aufgabe Ihrer Bestellung mitgeteilt werden. Nach dieser Zeitpunkt können wir Ihre Änderungsanforderung nicht mehr erfüllen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben jedoch unberührt.
kennt sich jemand mir der gesetzlichen Grundlage dazu aus ?
4 Antworten
Das gesetzliche Widerrufsrecht, was du hier meinst, greift in diesem Fall überhaupt nicht, da das Kleidungsstück offensichtlich individuell auf deinen Wunsch hin angefertigt wurde. Die AGB weisen korrekterweise auch noch einmal auf diesen Umstand hin.
Vielmehr liegt ein Sachmangel vor, da du ein anderes Kleidungsstück erhalten hast, als du aus deiner Sicht bestellt hast. Jetzt ist es natürlich ungünstig für dich, dass auf dem Bestellzettel, den du unterschrieben hast, offenbar das gelieferte und nicht das gewünschte Kleid benannt wird. Man könnte argumentieren, dass du das in dem gutem Glauben unterschrieben hast, dass hier das Modell aufgeführt war, was auch zuvor mündlich abgesprochen wurde und dir die Modellbezeichnungen nicht bekannt waren. Ein Zeuge wäre in diesem Fall sicherlich hilfreich.
Aber wenn sich das Geschäft quer stellt und auf die Erfüllung gemäß des Bestellzettels beruft, dann bleibt dir sowieso nur der Weg zu Anwalt. Der kann dann vielleicht einschätzen, ob so etwas Aussicht auf Erfolg hätte.
Gibt es Fotos, auf denen das eigentliche Kleid zu sehen ist?
Wenn es das falsche Modell ist entspricht das ja nicht eurem Auftrag.
ich denke , sämtliche möglichen Fristen dürften wohl verstrichen sein
danke für die Antwort! Auch wenn das Kleid erst vorgestern zur Abholung bereitgestellt wurde und ich es gestern geholt habe ?
Reklamiere das Kleid und frage am besten bei einem Rechtsanwalt nach.