gesetzliches Rückgaberecht bei Brautjungfernkleid?

4 Antworten

Das gesetzliche Widerrufsrecht, was du hier meinst, greift in diesem Fall überhaupt nicht, da das Kleidungsstück offensichtlich individuell auf deinen Wunsch hin angefertigt wurde. Die AGB weisen korrekterweise auch noch einmal auf diesen Umstand hin.

Vielmehr liegt ein Sachmangel vor, da du ein anderes Kleidungsstück erhalten hast, als du aus deiner Sicht bestellt hast. Jetzt ist es natürlich ungünstig für dich, dass auf dem Bestellzettel, den du unterschrieben hast, offenbar das gelieferte und nicht das gewünschte Kleid benannt wird. Man könnte argumentieren, dass du das in dem gutem Glauben unterschrieben hast, dass hier das Modell aufgeführt war, was auch zuvor mündlich abgesprochen wurde und dir die Modellbezeichnungen nicht bekannt waren. Ein Zeuge wäre in diesem Fall sicherlich hilfreich.

Aber wenn sich das Geschäft quer stellt und auf die Erfüllung gemäß des Bestellzettels beruft, dann bleibt dir sowieso nur der Weg zu Anwalt. Der kann dann vielleicht einschätzen, ob so etwas Aussicht auf Erfolg hätte.

Gibt es Fotos, auf denen das eigentliche Kleid zu sehen ist?

Wenn es das falsche Modell ist entspricht das ja nicht eurem Auftrag.

ich denke , sämtliche möglichen Fristen dürften wohl verstrichen sein

ewaaaaaaa379 
Fragesteller
 27.04.2024, 14:58

danke für die Antwort! Auch wenn das Kleid erst vorgestern zur Abholung bereitgestellt wurde und ich es gestern geholt habe ?

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Reklamiere das Kleid und frage am besten bei einem Rechtsanwalt nach.