Geschenkte Dinge zurück?

2 Antworten

Eine Rückforderung ist im Rahmen des §530 BGB möglich. Ob dessen Voraussetzungen hier erfüllt sind, kann nicht eingeschätzt werden.


Dazu müsste sie nachweisen, dass die Gegenstände nicht geschenkt waren.

Geschenke muss man nicht zurückgeben.