Gerichtsverhandlung - Täter wiedersehen?

5 Antworten

Bei einem Geständnis, was im übrigen strafmildernd berücksichtigt werden kann, kann auf eine Zeugenaussage des Opfers verzichtet werden.

Streitet der Angeklagte.ab, wird das Opfer als Zeugin gehört und insbesondere vom Verteidiger des Angeklagten zu jedem Detail konkret befragt. Das kann sehr belastend sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

adadww 
Fragesteller
 20.06.2020, 19:27

Und wenn der Täter aber die Tat im wesentlichen weniger schwerwiegend darstellt usw.

und auch können die Tatfolgen nicht abgesehen werden ohne Aussage des Opfers.

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nun ja wenn der täter gesteht bleibt dem opfer oft die aussage vor gericht erspart nur sollte der sich in widersprüche verwickeln dann musst du als geschädigte aussagen ich weiss das ist schwer aber nötig inwieweit du dich anwaltlich vertreten lassen kannst kann ich dir nicht sagen

Hallo, das Gericht kann nach § 247 I StPO anordnen, dass der Angeklagte während der Vernehmung der Zeugin aus dem Sitzungszimmer entfernt wird, wenn zu befürchten ist, dass die Zeugin in seiner Anwesenheit nicht die Wahrheit sagt;

Ja klar, das ist doch logisch, dass das der Grund ist, oder zumindest einer der Hauptgründe dafür.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was ist die Alternative? Menschen verurteilten ohne dass diese vor Gericht Aussagen machen müssen und richtery Verteidiger und Geschädigter Fragen stellen können die Wiedersprüche Aufzeigen können?


adadww 
Fragesteller
 20.06.2020, 19:25

Aber man könnte es zumindest in Abwesenheit des Täters machen.

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ThisIsJustMeHH  20.06.2020, 19:34
@adadww

Das ist nur in sehr seltenen Fällen in dem das Verhalten des Täters vor Gericht das rechtfertigt. Die Grundsätze eines Fairen Verfahrens Gebieten das.

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