Gerichtsverhandlung - Täter wiedersehen?
Muss das Opfer einer Vergewaltigung, eines Stalkers usw. denn dem Täter vor Gericht noch einmal sehen ?
Opfer möchten es am liebsten vermeiden, den Täter zu begegnen - und nicht die ganze Tat vor Polizei und Gericht zu wiederholen, und noch mal an alles haargenau erinnert werden.
Ist das tatsächlich ein Grund, warum manche Opfer keine Anzeige erstatten ?
5 Antworten
Bei einem Geständnis, was im übrigen strafmildernd berücksichtigt werden kann, kann auf eine Zeugenaussage des Opfers verzichtet werden.
Streitet der Angeklagte.ab, wird das Opfer als Zeugin gehört und insbesondere vom Verteidiger des Angeklagten zu jedem Detail konkret befragt. Das kann sehr belastend sein.
Und wenn der Täter aber die Tat im wesentlichen weniger schwerwiegend darstellt usw.
und auch können die Tatfolgen nicht abgesehen werden ohne Aussage des Opfers.
nun ja wenn der täter gesteht bleibt dem opfer oft die aussage vor gericht erspart nur sollte der sich in widersprüche verwickeln dann musst du als geschädigte aussagen ich weiss das ist schwer aber nötig inwieweit du dich anwaltlich vertreten lassen kannst kann ich dir nicht sagen
Hallo, das Gericht kann nach § 247 I StPO anordnen, dass der Angeklagte während der Vernehmung der Zeugin aus dem Sitzungszimmer entfernt wird, wenn zu befürchten ist, dass die Zeugin in seiner Anwesenheit nicht die Wahrheit sagt;
Ja klar, das ist doch logisch, dass das der Grund ist, oder zumindest einer der Hauptgründe dafür.
Was ist die Alternative? Menschen verurteilten ohne dass diese vor Gericht Aussagen machen müssen und richtery Verteidiger und Geschädigter Fragen stellen können die Wiedersprüche Aufzeigen können?
Das ist nur in sehr seltenen Fällen in dem das Verhalten des Täters vor Gericht das rechtfertigt. Die Grundsätze eines Fairen Verfahrens Gebieten das.
Aber man könnte es zumindest in Abwesenheit des Täters machen.