Genehmigungsfiktion Reha-Antrag?
Thema Reha-Antrag
Ich habe am 20.05.21 einen Antrag auf medizinische Reha bei der KK gestellt. Diese hat den Antrag an die DRV weitergeleitet. Eingang am 28.05.2021. Somit läuft bzgl. der Entscheidung die Zwei-Monats-Frist am 28.07.21 ab.
Soweit ich im Link (siehe unten) verstanden habe, muss die DRV mir schriftlich mitteilen, wenn diese Frist überschritten wird, konkret begründen warum und mir auch einen konkreten Tag für die Entscheidung mitteilen. Ich weiß zumindest, daß der Antrag beim ärztlichen Dienst liegt (Stand Anfang Juli 2021)
Nun wollte ich diesbezüglich noch bis nächste Woche Mittwoch warten und dann bei der DRV noch mal nachfragen, sofern ich bis dahin keine Mitteilung oder einen Bewilligungsbescheid erhalten sollte.
Jetzt ist eure Einschätzung gefragt. Meint ihr ich kann, basierend auf §18 SGB IX, bei der telefonischen Nachfrage ein konkretes Datum für die Entscheidung über den Antrag einfordern (siehe Link) oder sollte ich es lieber lassen und abwarten oder mich auf die Genehmigungsfiktion berufen?
Mir ist bewusst, dass über jeden Antrag individuell entschieden wird, aber mir geht es nur um eure Einschätzung, wie ihr es dann handhaben würdet. Zudem ist mir auch bewusst, dass nicht nur ich auf die Bewilligung einer Reha warte, aber langsam zieht es sich für mich ein bisschen zu lang hin.
https://www.betanet.de/rehabilitation-zustaendigkeit.html
Kapitel 4.1 maximale Entscheisungsdauer
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.
1 Antwort
Also, im Grunde hast Du recht. Aber: Die Frist von 2 Monaten beginnt erst zu laufen, wenn der Reha-Antrag vollständig bei der DRV eingegangen ist (siehe Bis wann muss die Rentenversicherung meinen Reha-Antrag bearbeiten? | rentenfuchs.info).
Wenn der Antrag nach Weiterleitung durch die KK am 28.05.2021 bei der Rentenversicherung eingegangen ist und die DRV hätte dann noch Unterlagen von Dir angefordert (egal ob medizinische unterlagen, Schweigepflichtsentbindung etc), beginnen die 2 Monate erst zu laufen, wenn die Unterlagen der DRV vollständig vorgelegen haben. Also: DRV hat zum Beispiel Schweigepflichtsentbindung für Anforderung ärztlicher Unterlagen bei Dir angefordert, Du hast diese unterschrieben und zurückgeschickt, diese ging am 10.8.2021 bei der DRV ein, dann beginnt die Zwei Monats-Frist erst am 10.08.2021 zu laufen.
Die anderen Folgen für Dich und die DRV sind auf o.g. Webseite gut erklärt.
Die Antragsunterlagen sind vollständig bei der DRV eingegangen, sonst hätte man es mir bei der telefonischen Nachfrage wahrscheinlich mitgeteilt.
Habe gestern noch mal nachgefragt bei der DRV und dort hieß es, auf Nachfrage, das die Unterlagen am 15.06.21 bei der DRV Rheinland eingegangen sind und nun beim ärztlichen Dienst auf Bearbeitung wartet. Somit ist dann die 2Monats-Deadline nicht der 28.07.21, sondern der 15.08.21. Scheinbar hat die KK die Unterlagen erst an die DRV Bund in Berlin weitergeleitet und diese dann an die DRV Rheinland, die als Kostenträger gilt.
Das ganze Prozedere, vom ärztlichen Befundbericht bis hin zur Bearbeitung der Unterlagen bei der DRV zieht sich nun schon fast 12 Wochen und bin langsam echt froh, wenn ich dann mal eine Entscheidung bekäme. Mir ist bewusst, daß die Leute auch andere Anträge zu bearbeiten haben und auch Ferienzeit ist, aber iwann möchte man doch, das das Licht am Ende des Tunnels wieder heller wird.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, warte ab und trinke ☕🧉