Genehmigungsfiktion Reha-Antrag?

1 Antwort

Also, im Grunde hast Du recht. Aber: Die Frist von 2 Monaten beginnt erst zu laufen, wenn der Reha-Antrag vollständig bei der DRV eingegangen ist (siehe Bis wann muss die Rentenversicherung meinen Reha-Antrag bearbeiten? | rentenfuchs.info).

Wenn der Antrag nach Weiterleitung durch die KK am 28.05.2021 bei der Rentenversicherung eingegangen ist und die DRV hätte dann noch Unterlagen von Dir angefordert (egal ob medizinische unterlagen, Schweigepflichtsentbindung etc), beginnen die 2 Monate erst zu laufen, wenn die Unterlagen der DRV vollständig vorgelegen haben. Also: DRV hat zum Beispiel Schweigepflichtsentbindung für Anforderung ärztlicher Unterlagen bei Dir angefordert, Du hast diese unterschrieben und zurückgeschickt, diese ging am 10.8.2021 bei der DRV ein, dann beginnt die Zwei Monats-Frist erst am 10.08.2021 zu laufen.

Die anderen Folgen für Dich und die DRV sind auf o.g. Webseite gut erklärt.


jakkily 
Fragesteller
 22.07.2021, 16:19

Die Antragsunterlagen sind vollständig bei der DRV eingegangen, sonst hätte man es mir bei der telefonischen Nachfrage wahrscheinlich mitgeteilt.

Habe gestern noch mal nachgefragt bei der DRV und dort hieß es, auf Nachfrage, das die Unterlagen am 15.06.21 bei der DRV Rheinland eingegangen sind und nun beim ärztlichen Dienst auf Bearbeitung wartet. Somit ist dann die 2Monats-Deadline nicht der 28.07.21, sondern der 15.08.21. Scheinbar hat die KK die Unterlagen erst an die DRV Bund in Berlin weitergeleitet und diese dann an die DRV Rheinland, die als Kostenträger gilt.

Das ganze Prozedere, vom ärztlichen Befundbericht bis hin zur Bearbeitung der Unterlagen bei der DRV zieht sich nun schon fast 12 Wochen und bin langsam echt froh, wenn ich dann mal eine Entscheidung bekäme. Mir ist bewusst, daß die Leute auch andere Anträge zu bearbeiten haben und auch Ferienzeit ist, aber iwann möchte man doch, das das Licht am Ende des Tunnels wieder heller wird.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, warte ab und trinke ☕🧉

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