Geld zurück vom Sattler?

4 Antworten

Ohne Werksvertrag mit fixierter Leistung, wird das schwer, wenn sich geweigert wird.

Keine ordentliche Rechnung, keine ordentliche Quittung, keine Rückzahlung(deutlich erschwerte Grundlagen)

Kein Innung, keine Schlichtung bei der Innung.

Du kannst eine kostenfreie Nachbesserung verlangen. Denn das Ziel wurde ja nicht erreicht. Falls Sie das ablehnt, kannst Du auch Dein Geld zurück verlangen. Grundsätzlich musst Du ihr aber erstmal zugestehen, das Ganze nachzukorrigieren.

IbIms2oo4 
Fragesteller
 25.04.2024, 15:32

Sie hat die Sättel vor 1 Woche nochmals "nachkorrigiert". Ist sogar schlimmer als vorher geworden. Lg

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DocFloppy  25.04.2024, 16:01
@IbIms2oo4

glaube 2mal darf korrigiert werden, also im Sinne einer Verbesserung der Leistung, dann kannst Du das Geld zurückverlangen.

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Ich fürchte, daß du das einklagen mußt, mit ungewissem Ausgang. Freiwillig geben die das Geld bestimmt nicht zurück.

IbIms2oo4 
Fragesteller
 25.04.2024, 15:33

Kann ich es auch einklagen, wenn ich keine Rechnung oder ähnliches bekommen habe?

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W18J66  25.04.2024, 15:39
@IbIms2oo4

Was willst du dann einklagen, wenn du gar nichts gezahlt hast? Riskierst höchstens noch ein Verfahren wegen Schwarzarbeit.

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IbIms2oo4 
Fragesteller
 25.04.2024, 15:40
@W18J66

Doch ich habe gezahlt, aber ich habe von ihr keine Rechnung oder ähnliches bekommen. Nach dem bezahlen nur die "fertigen" Sättel

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W18J66  25.04.2024, 15:44
@IbIms2oo4

Dann weiße es nach, daß du für die Sättel irgendwas gezahlt hast. Wir naiv seid ihr eigentlich?

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Urlewas  25.04.2024, 17:52
@IbIms2oo4

Wo möglich auch noch bar? Oder kannst du wenigstens die Kontobewegung nachweisen?

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