Gekündigte Ausbildungsvertrag. Aus egene Schuld?
Mein Sohn hat 3 und halb Jahre Ausbildung fast zu Ende gemacht(er erzählt nicht ob da Probleme gabs mit Mitarbeitern), also ist zu sein letzten Prüfung nicht gegangen und dann weiterhin zu Betrieb nicht gegangen. Hat sich erst später bei Agentur für Arbeit gemeldet als Ausbildung suchend um Prüfung zu wiederholen.
Und beim Kindergeld nicht gemeldet, das er eine Kündigung erhalten hat. Hat aber dann keine Kindergeld mehr erhalten, weil , sie wissen das seine Ausbildung zu ende in dieser Zeit war.
Jetzt nach ein Jahr kriegen wir Bescheid von Familienkasse , wir müssen Abschlusspapiere vorlegen, hat er das aber nicht.
Die Frage ist , müssen wir das Kindergeld für 3.5 Jahre zurück zahlen?
Er hat auch keine Entschuldigung für den Tag wo er nicht zu Prüfung gegangen war.
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana
2 Antworten
Meldet euch bei der Berufsschule. Sie sollen eine Schulbescheinigung ausstellen. Das wird euch helfen bei der Familienkasse. Schulzeugnisse habt ihr ja auch. Guck mal, was auf dem letzten steht. Vielleicht liegt das ja noch in der Schule. Eine Kündigug dürfte ja auch existieren. Ich hätte auch ganz stumpf den Ausbilder angesprochen. Datenschutz hin oder her. Vielleicht gibt er trotzdem Auskunft.
Klingt ganz so, als hätte der Bengel Prüfungsangst gehabt. Vielleicht kann er die ja nachträglich trotzdem antreten.
Als Mutter würde ich das nicht auf sich beruhen lassen. Wenn er mit euch nicht reden mag, dann findet jemanden, bei dem den Mund aufmacht. Weglaufen als Lebensstrategie, sollte sich nicht bei ihm festsetzen. Daran muss gearbeitet werden.
Er war in Ausbildung und deshalb gab es noch Kindergeld. Mit der Kündigung endet das. Ob die Ausbildung erfolgreich war, spielt keine Rolle. Es kann relevant werden falls neuerlich Kindergeld beantragt wird. Von daher, am Besten der Wahrheit entsprechend antworten.
Danke schön. Haben wir schon alles erzählt. Warten auf Antwort. Prüfung hat er noch mal im Sommer.