Geht das Jobcenter von einer Haushaltsgemeinschaft aus?

5 Antworten

Ja und das ist kaum widerlegbar.


sauidha4ssa3 
Fragesteller
 31.03.2022, 18:39

Aber dann wird ja das Einkommen und Vermögen der Eltern angerechnet. Und wenn diese einen kein Geld davon abgeben?

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Wenn ein 25-jähriger noch bei den Eltern lebt, dann solte in der Tat eine Haushalts- oder eine Wohngemeinschaft vorliegen.

Warum will man das widerlegen?


sauidha4ssa3 
Fragesteller
 01.04.2022, 08:50

aber wenn man selbst zahlt für lebensmittel etc. und nicht unterstützt wird ist es doch keine Haushaltsgemeindschaft und man bekommt Leistungen unabhängig von Einkommen/Vermögen der Eltern, oder?

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sauidha4ssa3 
Fragesteller
 01.04.2022, 09:05
@Agamemnon712

"Es besteht unter bestimmten Umständen eine Vermutung dafür, dass Verwandte oder Verschwägerte in einer Haushaltsgemeinschaft sich gegenseitig unterstützen. Das bedeutet dann, dass ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt wird. Dies gilt aber nur, wenn das Einkommen oder Vermögen der verwandten oder verschwägerten Haushaltsgemein­schaftsmitglieder dies erwarten lässt."

Genau das meine ich. Kann man diese Vermutung widerlegen. Meine Mutter hat durch Scheidung 100.000 € bekommen aber unterstützt mich nicht damit ... Ihr Einkommen liegt aber nur bei 500€ im Monat. Sie braucht das Geld für die zukunft weil sie auch nur wenig rente später bekommt.

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Agamemnon712  01.04.2022, 09:10
@sauidha4ssa3

Das Jobcenter könnte vermuten, daß die Mutter Dich aus ihrem Vermögen unterstützt. Trifft dies nicht zu, so kann man dies z.B. anhand von Kontoauszügen oder ggf. durch eine eidesstattliche Erklärung von Euch beiden belegen.

Im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.

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Wenn ja, wie kann man das widerlegen?

Du musst nachweisen dass du alleine für dich wirtschaftest. Das heißt:

  • du zahlst Miete, Strom, Telefon, Heizung
  • du kaufst deine Lebensmittel selbst
  • du machst den Haushaltskram (Wäsche waschen etc.) selbst

sauidha4ssa3 
Fragesteller
 31.03.2022, 18:40
  • "du zahlst Miete, Strom, Telefon, Heizung"

Und was ist, wenn man mit der Mutter gemeinsam im Haus der Großeltern kostenlos wohnt und Strom, Heizöl alles über die Großeltern läuft und ihnen nur das Geld gibt?

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Stadewaeldchen  31.03.2022, 18:45
@sauidha4ssa3
und ihnen nur das Geld gibt?

Kannst das denn nachweisen? Z.B. durch Kontoauszüge? Gibt es eine einem Mietvertrag entsprechenden Regelung?

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sauidha4ssa3 
Fragesteller
 31.03.2022, 18:48
@Stadewaeldchen

keinen Mietvertrag wir wohnen nur kostenlos. Ist kostenloses Wohnen ein Problem?

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Stadewaeldchen  31.03.2022, 19:02
@sauidha4ssa3

Grundsätzlich nicht (du bekommst dann natürlich entsprechend weniger ALG2) aber wie gesagt, du musst nachweisen das du einen eigenen Haushalt führst.

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sauidha4ssa3 
Fragesteller
 31.03.2022, 19:08
@Stadewaeldchen

Und was wäre wenn man Stromzahlung / Heizöl an Großeltern nicht nachweisen kann?

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sauidha4ssa3 
Fragesteller
 31.03.2022, 19:13
@Stadewaeldchen

kann man das einfach aufteilen? Bei 4 Personen geteilt durch 4? Auch wenn zum Beispiel Heizöl nur 1 mal im Jahr aufgefüllt wird? Und wie viele Monate muss dann nachweisen?

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Wenn ja, wie kann man das widerlegen?

Was willst Du widerlegen ?

  • Du wohnst dort
  • Du hast Deinen Mietanteil zu zahlen (... außer Deine Elternverzichten auf die Zahlung ... auf eigene Kosten)

sauidha4ssa3 
Fragesteller
 31.03.2022, 18:44

Aber dann wird ja das Einkommen und Vermögen der Eltern angerechnet. Und wenn diese einen kein Geld davon abgeben?

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sauidha4ssa3 
Fragesteller
 31.03.2022, 18:47
@GutenTag2003

Also in der haushaltsgemeinschaft mit meiner Mutter wird ja ihr Einkommen und Vermögen auch bei der Berechnung von meinem Hartz4 Satz einbezogen. Was ist aber wenn sie mich nicht finanziell unterstützt und wir getrennte finanzen haben. Ist es dann immer noch eine haushaltsgemeinschaft und ihr Vermögen/Einkommen wird bei mir angerechnet?

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GutenTag2003  31.03.2022, 18:49
@sauidha4ssa3

Schau mal hier

https://hartz4widerspruch.de/news/darf-das-einkommen-meiner-kinder-angerechnet-werden/#:~:text=Auch%20wenn%20die%20Eltern%20Hartz,Mitglieder%20der%20Bedarfsgemeinschaft%20%C3%BCbertragen%20werden.

Die Lösung ergibt sich aus den §§ 7, 9 und 11 des SGB II. Denn  § 7 Abs. 4 legt fest, dass Kinder, die genug Geld verdienen, um ihren Bedarf selber zu decken, nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft sind.

Ihren Mietanteil haben sie aber zu leisten.

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Bei mir hat einen formlosen Zweizeiler gereicht um diese zu widerlegen.


sauidha4ssa3 
Fragesteller
 15.04.2022, 18:21

und wie sah der aus ? :-)

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herzilein35  30.04.2022, 16:02
@sauidha4ssa3

Das ist 16 Jahre her. Ich weiß nur noch, dass darin stand das ich kostenlos dort wohnen konnte und wir jedoch getrennt wirtschaften und sie mich nicht in Sach oder Geldeswert unterstützen. Den Tipp mit dem Zweizeiler hatte ich vom Sachbearbeiter selber bekommen.Bekam dann natürlich nur den Regelsatz.

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