Gefundenes im wald behalten?

5 Antworten

Nur um das mal richtig zu stellen:

Der Paragraph der oben steht bezieht sich auf einen Jäger der nachweislich ein Tier erlegt hat und somit "sein" Jagdrecht geltend macht!

Ein Beispiel:

Ein Jäger schießt ein Wildschwein. Erwischt es aber so dass es noch ein paar Hundert Meter flüchten kann. Während nun der Jäger zu seiner Beute geht, entdeckt ein Wanderer ein Wildschwein das keine 20m von ihm entfernt einfach zusammengebrochen ist. Der denkt sich das er Glück hatte (schneidet sich evtl bloß was ab) und holt sein Auto. Beide Personen treffen sich und erheben Anspruch.

Für solche und ähnliche Fälle ist das Gesetz oben. Aber doch nicht wenn man im Wald einen Schädel oder Knochen findet, der da schon Monate liegen könnte.

Wie will denn der Jäger Beweisen das der Schädel oder Knochen zu dem Tier gehört das er geschossen hat? Und überhaupt, gibt es denn überhaupt wen der noch Anspruch erhebt? Wenn nicht ist es ja eh egal. Dem Forst ist das Wurst (so lange es kein Geweih ist).

Und was das Verkaufen angeht: Solange du daraus keine regelmäßige Sache machst ist auch das okay. Man findet für alles Käufer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rein rechtlich: Nein, das darfst Du nicht. Du darfst es nicht mitnehmen und auch nicht verkaufen.

Auch Schädel, Knochen etc. von toten Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen (wie das Reh) darf sich nur der Jagdschutzberechtigte aneignen.

Tiere und Teile davon, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, darf sich niemand (!!!) aneignen. Auch nicht der Jäger.


§ 292 StGB Jagdwilderei

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts



1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Segatsu 
Fragesteller
 17.05.2016, 20:24

oh ok . was sollte ich deiner meinung nach am liebsten mit dem schädel machen ? ich merke das du bisshen ahnung hast und ich davon echt kein schimmer hab..

0
antnschnobe, UserMod Light  17.05.2016, 20:42
@Segatsu

Behalt ihn, wenn Du willst (mach aber keine Werbung damit, also erzähl's nicht rum) - oder trag ihn zurück. 
Den zuständigen Jäger wirst Du nicht kennen? Den könntest Du fragen, ob Du ihn behalten darfst.

Verkaufen allerdings darfst Du ihn nicht.

1

Sammeln und kaufen ist eher unwahrscheinlich, da nimmt man dann wohl doch ein besser erhaltenes Hirschgeweih ;)


Ich denke schon, dass man so etwas behalten darf. Dürfte keinen stören, würde es jedoch sicherheitshalber abkochen, wenn es nicht schon sehr lange im Wald lag.



Koch ihn aus und stell ihn ins regal oder mach ein kunst projekt draus (anmalen, fake blumen aufkleben etc).

Also behalten glaube ich schon (bin jetzt kein Experte ;D) Ich glaube aber nicht, dass jemand einen noch recht neuen (nehme ich mal an) Schädel kaufen würde, den man in jedem Wald finden könnte