Gebühren während Corona vom Fitnessstudio zurückfordern?

Würde das Geld einfordern. 100%
Würde gar nix mehr machen. 0%

4 Stimmen

2 Antworten

Im Grunde solltest du einfach weiter das kostenlose Angebot wahrnehmen, denn eigentlich hättest du in den damaligen 6 Monaten was sagen müssen. Dass du fleißig weiter bezahlt hast, ist ein Beweis dafür dass du damit einverstanden warst, denn wenn nicht hättest du dich mit denen in Verbindung setzen müssen. Zahlungen, die du leisten musst, weil ein Vertrag das vorschreibt, mit denen du aber nicht einverstanden bist, tätigt man mit dem Titel "Zahlung unter Vorbehalt". Wenn das nicht erfolgt ist, hast du dein Einverständnis damals also gegeben.


Knockknock86 
Beitragsersteller
 02.02.2023, 15:22

Nein das ist nicht richtig. Laut BGH habe ich das Recht genau diese Gebühren einzufordern - innerhalb von drei Jahren.

PS: Die Zahlungen habe ich nicht geleistet. Sie wurden abgebucht. Und der weitere Besuch dort kommt nicht in Frage - die Kündigung meinerseits war ja nicht grundlos.

Hierzu gab es ein BGH-Urteil: https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/beitraege-vom-fitnessstudio-zurueckfordern-100.html

Wie man es handhaben will, muss jeder selber wissen. Die Branche ist durch die Krise auch nicht entspannt gegangen, jetzt die erhöhten Kosten. Da wird natürlich auf jeden Euro geschaut. Ist daher insgesamt eine extrem schwierige Geschichte. Muss jeder selbst entscheiden. Ich habe es damals nicht gemacht. Hatte aber auch ein sehr gutes Verhältnis zu den Inhabern und mir war das Vorgehen bei meiner Kündigung bereits bewusst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Knockknock86 
Beitragsersteller
 02.02.2023, 15:39

Das stimmt. Aber ich denke, die meisten von uns halten ihre Euronen zusammen... Egal ob zu Coronazeiten oder jetzt, aufgrund der wirtschaftlichen Schräglage.