Gebühren während Corona vom Fitnessstudio zurückfordern?
Hi zusammen.
Corona-bedingt war mein Studio, wie alle anderen damals auch, vor gut 1,5 Jahren für insgesamt 6 Monate geschlossen.
Die Gebühr von monatlich knapp 60 Euro wurde während dieser Zeit dennoch fleißig eingezogen.
Nun habe ich meinen Vertrag gekündigt, worauf man mir mitgeteilt hat, dass ich noch 6 Monate (ab Vertragsende) kostenlos das Studio besuchen darf.
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz, dachte ich mir...
Jetzt wo ich kündige und der Inhaber eh weiß, dass ich nicht mehr komme, zeigt man scheinheilig guten Willen und kommt mir mit ner Gutschrift?
Wohlgemerkt, die 3 Monate Kündigungsfrist müsste ich selbstverständlich trotzdem einhalten und auch bezahlen.
Ich brauche eure Meinung. Habe ja das Recht, mein damals zu viel bezahltes Geld zurück zu fordern.
Würdet ihr das tun? Oder ist das meinerseits "unfair"/ gemein?
Es geht hier um gut 360 Euro, die mir eigentlich zustehen würden.
4 Stimmen
2 Antworten
Im Grunde solltest du einfach weiter das kostenlose Angebot wahrnehmen, denn eigentlich hättest du in den damaligen 6 Monaten was sagen müssen. Dass du fleißig weiter bezahlt hast, ist ein Beweis dafür dass du damit einverstanden warst, denn wenn nicht hättest du dich mit denen in Verbindung setzen müssen. Zahlungen, die du leisten musst, weil ein Vertrag das vorschreibt, mit denen du aber nicht einverstanden bist, tätigt man mit dem Titel "Zahlung unter Vorbehalt". Wenn das nicht erfolgt ist, hast du dein Einverständnis damals also gegeben.
Hierzu gab es ein BGH-Urteil: https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/beitraege-vom-fitnessstudio-zurueckfordern-100.html
Wie man es handhaben will, muss jeder selber wissen. Die Branche ist durch die Krise auch nicht entspannt gegangen, jetzt die erhöhten Kosten. Da wird natürlich auf jeden Euro geschaut. Ist daher insgesamt eine extrem schwierige Geschichte. Muss jeder selbst entscheiden. Ich habe es damals nicht gemacht. Hatte aber auch ein sehr gutes Verhältnis zu den Inhabern und mir war das Vorgehen bei meiner Kündigung bereits bewusst.
Das stimmt. Aber ich denke, die meisten von uns halten ihre Euronen zusammen... Egal ob zu Coronazeiten oder jetzt, aufgrund der wirtschaftlichen Schräglage.
Vollkommen richtig, daher ist es am Ende eine persönliche Entscheidung.
Nein das ist nicht richtig. Laut BGH habe ich das Recht genau diese Gebühren einzufordern - innerhalb von drei Jahren.
PS: Die Zahlungen habe ich nicht geleistet. Sie wurden abgebucht. Und der weitere Besuch dort kommt nicht in Frage - die Kündigung meinerseits war ja nicht grundlos.