Funkamateur auf LPD - Kanälen?

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Gute Frage...

Da gibt es Theorie und Praxis.
Ich habe auch einmal die Amateurfunkprüfung abgelegt, und da heißt es explizit: Die Kommunikation mit Funknutzern anderer Frequenzzuteilungen oder nicht lizensierten Nutzern ist untersagt. Bei Bekanntwerden dieser Eigenschaft beim Austausch der Rufzeichen (bzw dem Fehlen diesem) ist der Funkbetrieb unverzüglich einzustellen.

Bitte nagle mich nicht fest, ich kann dir den Text aus der Zuteilungsurkunde jetzt nicht wortwörtlich runterbeten ;-)

In der Praxis brechen beide Nutzer keine technische Regel: Der Amateurfunker nutzt sein ihm zugeteiltes Band und seine erlaubte Leistung, der LPD-Nutzer beruft sich auf die Allgemeinzuteilung. Es gibt da nur eine rechtliche Regel, die diese brechen: Sie dürfen nicht miteinander kommunizieren.

Der Klügere gibt üblicherweise nach und überlässt dem Anderen die Frequenz, als Funkamateur würde ich das tun, denn ich habe ein breiteres Spektrum während der LPD-Nutzer nur seine zugeteilten Kanäle hat.

Wegen einem kleinen Smalltalk wirst du dir auch keine Anzeige von der Bundesnetzagentur einhandeln. Ich würde dem LPD Nutzer halt fragen, wenn er funkinteressiert ist, ob er nicht mal im nächsten lokalen OV-Heim des nächsten Ortsverbandes vorbeischauen möchte.


Manuela1012 
Fragesteller
 27.04.2023, 07:51

Danke Tobi, hat mir sehr geholfen!

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Traveller5712  27.04.2023, 12:17

Entschuldige bitte, aber a) ist es traurig, dass Du das Gesetz über den Amateurfunkdienst nicht im Netz findest und b) gibt es keinen KLÜGEREN. Der Amateurfunkdienst ist Primärnutzer des 70cm-Bandes. ISM-Nutzer (schliesst LPD-Funker mit ein) haben keinerlei Rechte in diesem Bereich.

Eine Kommunikation zwischen Amateurfunkdienst und Jedermannfunk ist - ausser im Not- und Katastrophenfall - ein Gesetzesverstoß PUNKT. Hier gibt es kein wenn und aber und kein Entgegenkommen etc.

Wenn sich ein LPD-Nutzer gestört fühlt, darf er gerne auf PMR446 ausweichen. Dort hat er diese Probleme nicht und zudem eine höhere Reichweite.

Also erzähle hier bitte keinen Unsinn, sonst könnte man daran zweifeln, dass Du im Besitz einer Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst bist.

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d82twf  28.04.2023, 01:53
@Traveller5712

Es tut mir leid, daß du dies anders siehst, das ist aber - meiner Meinung nach genau das Falsche, warum man Leute vom Amateurfunkdienst abschreckt, wenn man gleich mit der Gesetzeskeule kommt. Denn es sind auch Mitmenschen, meist junge Leute, die sich bei einem Elektronikdistributor zwei günstige LPD/SRD Funkgeräte gekauft haben - eben weil sie daran Spaß haben und funken möchten.

Ja, der Amateurfunkdienst ist im Bereich 430-440 MHz der Primärnutzer, aber auch die Nutzer von LPD Funkgeräten haben von der Bundesnetzagentur das Recht bekommen die zugeteilten Frequenzen zu nutzen, per Allgemeinzuteilung. Da kommt es dann auf das Fingerspitzengefühl an und bekämpft sich nicht gegenseitig, als Funkamateur werfe ich einen kleinen Blick in den Bandplan und finde mit Sicherheit eine andere Frequenz in diesem riesigen Spektrum.

Die Bundesnetzagentur gewährt natürlich den LPD/SRD Nutzern keine Störungsfreiheit, sie sagt hierzu:
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Die oben genannten Frequenzbereiche werden auch für andere Funkanwendungen genutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen.
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Ich war selbst schon mal in einer ähnlichen Situation: Es gab früher als ich noch in Deutschland gewohnt habe, in meinem Landkreis ein paar junge Leute, die wahnsinnig stolz waren, daß sie sich eine "illegale" President Lincoln geangelt haben und als CB-Funker das 10m-Band in USB unsicher gemacht haben. Was nützt hier großes Schimpfen und die Gesetzeskeule mit Polizei und Bundesnetzagentur? Nach einem Gespräch daß sie gerne und ganz einfach auch legal Funkbetrieb auf diesem Band machen dürfen, indem sie einfach mal Mittwoch Abend beim Ortsverband Cxx vorbeischauen können. Zwei der jungen Leute haben dann tatsächlich eine Einstiegslizenz für den Amateurfunk abgelegt und haben sich letztendlich auch für eine Ausbildung als Elektroniker bei R&S in München entschieden. Eine Win-Win Situation für alle, denn sowohl der DARC als auch die Industrie braucht dringend Nachwuchs.

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Nein, das ist gesetzlich ausdrücklich verboten. Funkamateure dürfen bei Verwendung eines Amateurfunkgerätes ausschließlich mit anderen Funkamateuren kommunizieren. Wenn ein Funkamateur feststellt, dass die Gegenstelle keine Amateurfunkstelle ist, darf kein Kontakt aufgenommen bzw. muss dieser unverzüglich abgebrochen werden.

Strafbar macht sich bei einem Verstoß der Funkamateur, nicht der Nutzer des LPD-Gerätes. Wenn du mit einem LPD-Gerät versuchst, mit einem Funkamateur zu sprechen, wird dir also nichts passieren, außer dass dir dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht antworten wird.

Konstellationen, die aber erlaubt sind:

  • Der Funkamateur verwendet ebenfalls ein offiziell zugelassenes LPD-Gerät, und tritt nicht als Funkamateur sondern als "normaler Bürger" ohne Rufzeichen auf. Dann darf er logischerweise mit jedem anderen LPD-Nutzer sprechen.
  • Ein Funkamateur verwendet ein Amateurfunkgerät, ein anderer Funkamateur verwendet ein LPD-Gerät. Die beiden dürfen nach den Regeln des Amateurfunks unter Verwendung ihrer Rufzeichen miteinander kommunizieren.

Deinletzter Satz ist nicht korrekt.

Der Frequenzbereich 430-440 MHz ist PRIMÄR dem Amateurfunk zugewiesen. Daher hat der Amateurfunk auch hier quasi das "Hausrecht", muss jedoch leider im ISM-Frequenzbereich mit Störung rechnen. "LPD-Funker" haben hier KEINERLEI RECHTE!

Dann zu Deiner Frage:

Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
§ 5 Rechte und Pflichten des Funkamateurs

Absatz 5:
Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.

Satz 1 bedeutet: Kein Funkverkehr zwischen Funkamateuren und Besitzern von LPD-Funkgeräten zulässig!

Satz 2 bedeutet: Funkamateure dürfen keine Infos für und zu anderen Menschen weitergeben.

Satz 3: In Notfällen und Katastrophenfällen (ausgerufene Katastrophe) darf ein Funkamateure auch Nachrichten von einem LPD-Funker an andere weitergeben (z.B. Katastrophen-Leuchttürme) oder von anderen (einer Katastrophenschutzeinheit) an einen LPD-Funker.

Und jetzt noch einmal kurz und knapp:

Funkbetrieb zwischen Funkamateuren und Jedermannfunkern ist NICHT erlaubt.

Nachrichten dürfen zwischen beiden jedoch im Notfall ausgetauscht werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit meinem 8. Lebensjahr habe ich Funkgeräte in der Hand!

Manuela1012 
Fragesteller
 27.04.2023, 17:19

Für mich kommst du ziemlich Arrogant und respektlos rüber - als "Community-Experte" solltest du mal etwas daran arbeiten, meine ich.

Und jetzt noch einmal kurz und knapp:

Mir wäre es lieber, wenn du zukünftig nicht mehr auf meine Fragen antworten würdest.

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Traveller5712  28.04.2023, 17:57
@Manuela1012

Was ich sollte und nicht sollte ist und bleibt MEINE ANGELEGENHEIT.

Wenn Du eine Sachliche Aufklärung als "Arrogant und respektlos" darstellst, nur weil jemand auf die Rechtslage hinweist und in einer Angelegenheit nicht "5e gerade sein lässt" wie Du es wohl erwartet hast, ist das DEIN PROBLEM und nicht meines.

Aber keine Sorge: Ich werde Dich einfach sperren. Dann wirst Du nie wieder in Verglegenheit kommen, eine meiner arroganten und repsektlosen Antworten lesen zu müssen.

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Klares Nein, da der Amateurfunkdienst von Funkamateuren untereinander ausgeübt wird.