Führerschein zurückzahlen?

3 Antworten

Im Zweifel steht das in deinem Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag.

Wenn es im Ausbildungsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung so festgelegt ist dann darf der klar die Kosten zurückfordern. Die Firma bildet ja für ihren eigenen Bedarf aus. Es ist nicht vorgesehen dass du den Schein machst und dann "abhaust" - und die nächste Firma freut sich drüber

Das hängt rein von den Bedingungen ab, die ihr dazu getroffen habt - schriftlich natürlich. Wenn da nichts weiter geklärt ist und der Arbeitgeber den bezahlt hat, ist es jetzt halt so.