Führerschein Prüfung beim 2 mal billiger?
Habe eine Frage bezüglich der Praktischen Führerschein Prüfung. Habe beim 1 mal 320€ bezahlt was sehr happig ist, leider muss ich sie ein 2mal machen. Kostet sie gleich viel? bin aus Hessen. Leider habe ich solangsam kein Geld mehr und Fahren kann Ich. Was mich wütend macht ist die Aussage meines Fahrlehrers der gemeint hat das auch wenn man gut Fährt der Prüfer eine Statistik hat und dich trotzdem irgendwie kicken kann. Außerdem das Personen wie Frauen desöfteren schlecht Fahren und grobe Fehler begehen aber durchgewunken werden. Das regt mich so auf das nicht mit gleich Maß gemessen werden weil ich kein geld sch... Und die Aussagen des Leheres mich sauer machen. Mir ist schon klar das der TÜV Geld machen will
3 Antworten
Du hast einen Vertrag gemacht mit der Fahrschule .. da stehen die Kosten alle drin .. auch die für eine Prüfung.
In JEDER Fahrschule muss man die Prüfungsgebühren für die praktische Prüfung zahlen .. sowie für Tüv / Dekra. Dazu kommen noch ein paar Fahrstunden .. unter 300,- kommst du eher nicht weg.
Und der Tüv hat nichts davon wenn du durchfällst.. nur mehr Arbeit. Geld bekommen die Prüfer so oder so.. wenn du nicht wiederholst, geht eben ein anderer in die Prüfung rein.
Die Kosten bleiben immer die selben egal ob 1. 2. oder 10. Prüfung
Wenn die 320 Euro laut AGB die regulären Anmeldungsgebühren für die Ablegung der praktischen Fahrprüfung sind , so wirst Du diesen Betrag im 2. Anlauf wohl oder übel noch mal berappen müssen .
Einen Rabattanspruch gibt es dabei leider nicht , weil wie beim 1. Mal auch wieder Fahrlehrer , Prüfer und Bereitstellung des Fahrschulwagens bezahlt werden müssen .
Der Fahrlehrer arbeitet nicht ohne Lohn , und muss von dieser Gebühr daher halt genauso mit bezahlt werden , wie auch der Beisitz des Prüfers während der Fahrt ( der will auch seinen Stundenlohn haben ) . Die Bereitstellung des Prüfungsfahrzeuges muss halt auch einkalkuliert werden .
Nein , hat er NICHT .
Ohne Prüfer , Fahrlehrer und Prüfungsfahrzeug kann schlicht und einfach keine praktische Prüfungsfahrt statt finden .
Und damit bin ich hier jetzt raus .
Ich habe doch nur wissen wollen ob die fahrschule an der Prüfung mitverdient , er meinte ja das er davon und die fahrschule nichts bekommen
Wie ich doch schon mehrfach sagte :
DU hast die praktische Prüfung versemmelt , aber kein Prüfer und kein Fahrlehrer wird deswegen für Deinen 2. Anlauf kostenlos seine Zeit und das Material anbieten ( können ) .
Nehmen wir mal ein praktisches Beispiel beim "Pellenwechsel" für Dein künftiges Kraftfahrzeug in irgend einer Werkstatt .
Ich bin Arbeitgeber , muss die Kosten der Betriebsstätte grundlegend , die Arbeitsstunden meiner Mitarbeiter grundlegend , und auch die Abscheibungen meiner Maschinen grundlegend in meine Rechnung einkalkulieren .
Ich ziehe Dir heute neue Pellen auf Deine Felgen und baue sie Dir wieder an Dein Fahrzeug mit Auswuchtung . Morgen Abend wirst Du übermütig und küsst mächtig mal einen hohen Bordstein mit Deinen neuen Pneus . Reifen und Felge hin .
Soll ich mit meinem Team DIR für DEINEN Fehler jetzt kostenlos meine Betriebsstätte , mein Personal , meine Werkzeuge und ggf. eine neue Felge + Pneu und gleich noch eine neue Fahrwerkskalibrierung zur Verfügung stellen ?
Dämmert Dir nun endlich mal , in welche Richtung der Hase hoppelt ?
Die Preise für eine reguläre Sonderstunde Deiner Fahrschule kennst Du pro 45 Minuten ?
Du kennst zudem dann auch den Stundenkostensatz für einen staatlich anerkannten "Prüfer" ZUSÄTZLICH ? ( Der liegt DEUTLICH oberhalb des Stundensatzes (m)eines "einfachen" Gesellen oder Meisters )
Dir ist klar , dass die "Praktische" weder stets genau nach 45 Minuten für DICH , noch insbesondere für das beteiligte Personalwesen in der Realität durchgeführt ist ?
Kommst Du jetzt endlich gedanklich mal auf "Spur" , WAS sich da alles bei der Prüfungsfahrt so alles miteinander kostenverursachend aufsummiert ?
Eine Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist ein rein privatrechtliches Privileg und "Vergnügen" . Anders als bei den ersten 9-10 Jahren Schulpflicht ist Dir der Staat da allgemein keiner weiteren Unterstützung verpflichtet .
So funktioniert die zivile Marktwirtschaft .
Hä ich verstehe nicht was du Falsch verstehst mir ist klar das Ich Geld bezahlen muss und das ich jz wieder genausoviel bezahlen muss aber, MEIN FAHRLEHRER HAT GEMEINT DAS ER UND DIE FAHRSCHULE AN DER GANZEN PRÜFUNG NULL KOMMA NIX VERDIENEN das wohl nicht so stimmt wie du das Ganze erklärt hast mit den Kosten Stell Gebühr usw also hat er mich belogen was dies betrifft. Was du so daran nicht verstehst bleibt mir Rätselhaft Mehr Wollte ich nicht wissen.
Er hat gemeint sie verdienen nichts also Fahrschule an der Prüfung? HAT ER MICH BELOGEN?