Führerschein im Ausland?

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Nein, denn es geht um deinen Lebensmittelpunkt. Und den musst du im Zweifel belegen. Ich habe meine Fahrerlaubnis damals z.B. in einem Nicht-EU Land erworben, dessen FE aber prüfungsfrei umgeschrieben wird.

Erste Frage der Führerscheinstelle war, was ich dort gemacht habe. Als ich angegeben habe, dass ich dort eine Schule besucht haben, musste ich das lückenlos mit Zeugnissen belegen. Mein Reisepass hätte z.B. nicht gereicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Du musst, damit du mit dieser Fahrerlaubnis in Deutschland fahren darfst, im Ausland deinen Hauptwohnsitz haben, und deinen Lebensmittelpunkt. Einen Lebensmittelpunkt hast du dort, wo du dich mindestens 6 Monate aufhältst.

Das wird dir als Schüler oder mit einer Arbeitsstelle in Deutschland nicht glaubhaft gelingen.