Frist zum Prüfungsrücktritt im Studium?

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Ist die Abmeldefrist so zu verstehen, dass diese nur an Werktagen vorgenommen werden darf?

Du zitierst es oben selber. Da steht

(es liegen 3 Tage Arbeitstage –  Montag bis Freitag – zwischen Ende der Rücktrittsfrist

d.h. Samstag und Sonntag wird nicht gezählt und da zwischen heute und dem Prüfungstag nur zwei Tage dazwischen liegen, also Di und Mi, bist du leider einen Tag zu spät dran.

Ich verstehe es so, dass du dich auch noch am Sa oder So hättest abmelden können, da dann immer noch die drei Tage dazwischen liegen, aber Mo war definitiv zu spät.


TaErAlSahfer 
Fragesteller
 18.07.2022, 11:15

Ich wollte mich am Samstag abmelden, da funktionierte es schon nicht mehr, deshalb schrieb direkt am Samstag dem Prüfungsamt eine Email mit Screenshot. Als Antwort kam halt nur zurück, dass die 3 Arbeitstage nicht dazwischen liegen würden. Es tut mir leid, falls ich das etwas missverständlich formuliert habe.

Ich wollte halt nachfragen, ob ich das mit den 3 Arbeitstagen einfach falsch verstanden habe. In den Semestern zuvor war auch immer eine Anmeldung an den Wochenenden möglich, nur dieses komischerweise nicht mehr.

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GedankenGruetze  18.07.2022, 11:22
@TaErAlSahfer

Ja hmmm. Ich kann deine Verwirrung da schon verstehen. Hätte ich mir jetzt nicht nochmal Gedanken darüber gemacht, hätte ich es wohl auch so verstanden wie du.

Der Schlüssel liegt wohl in dem Wort "Arbeitstag", der hier von Mo bis Fr definiert wird. Sprich, das Wochenende wird in der Zeitplanung nicht berücksichtigt. Der letzte Tag wäre der Fr gewesen, da Sa und So ignoriert werden sind die Tage, die du berücksichtigen musst also Mo, Di, Mi, Do, Fr, Mo, Di, Mi.... usw.

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