Frage zur Wochenstunden und Bezahlung von Lehrern?

7 Antworten

Nein, ich habe gehört und gelesen (NRW) dass es sogar Zeitverträge gibt, die genau mit den großen Ferien auslaufen und später wieder neu abgeschlossen werden. Die Stundenzahl ist variabel.


grubenschmalz  12.06.2017, 18:10

Diese Praxis gibt es in NRW nicht mehr.

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In den meisten Ländern gibt es da "Stundenkonten"....wer ein Halbjahr lang eine Doppelstunde mehr halten muss darf die im nächsten Jahr "abbummeln"...auch für Verwaltungstätigkeiten werden Stunden gutgeschrieben (ob die reichen muss jeder selber wissen)...außerdem gibt es auch bei Lehrern halbe Stellen usw.

Die Lehrerarbeitszeit wird nicht in Zeitstunden berechnet, sondern in Deputatsstunden. Die Deputatsstunde gibt an, wieviele Unterrichtsstunden man pro Woche hält bwz. es gibt auch Deputatsstunden, wenn man Sonderaufgaben in der Schule wahrnimmt, wie Lehrmittelverwaltung, Vertrauenslehrer, Netzwerkbetreuer... Nach dieses Deputatsstunden wird man bezahlt  - ein volles Deputat bedeutet 25-28 je nach Schulart und Bundesland.

In den Deputatsstunden ist jedoch auch die Zeit inkludiert, die man für Vor-und Nachbereitung, Korrekturen, Beratungsgesprächeweiterbildung, Konfliktmoderation, Klassenlehrertätigkeit und Verwaltungsaufgaben.. benötigt.

Wenn du einen Job suchst, in dem du die Stunden akkurat mit der Stechkarte abrechnen kannst, dann bist du im Lehramt völlig falsch, denn häufig kommen Volldeputatler mit einer 40 Stundenwoche nicht hin.

Das Gehalt eines verbeamteten Lehrer ist übrigens auch noch abhängig vom Bundesland, von der Dienstzeit und ob du verheiratet bist und Kinder hast oder nicht. Und deshalb nein - nicht auf allen Gehaltsabrechnung meiner Kollegen steht die gleiche Summe, auch wenn sie die selbe Deputatsstundenzahl  haben.


botanicus  12.06.2017, 19:00

Gute Antwort; ich ergänze: In Bayern beträgt die UPZ nur 23 Stunden am Gymnasium, aber dafür bekommt man enorm viele Extraaufgaben nicht angerechnet. Was unter dem Strich auf dasselbe hinausläuft. Sogenannter nichtwissenschaftlicher Unterricht (Musik, Kunst und Sport in den unteren Klassen) hat bei uns eine höhere UPZ.

Oft hat man auch – je nach aktuellem Bedarf – mal in einem Schuljahr mehr oder weniger Stunden, das wird aber buchgeführt und gleicht sich im Laufe der Jahre wieder aus.

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Aaaaaalso....
Prinzipiell ja, aber...

Sprechen wir von angestellten, oder verbeamteten Lehrern?
Gehen wir von der gleichen Lehrbefähigung aus? (Grundschullehramt = A12, Realschule/Gemeinschaftsschule = A13, Studienrat = A13 + Zulage).
Außerdem steigt das Grundgehalt mit der Erfahrungsstufe.
Zusätzlich gibt es familienbedingte Zulagen.

Soll heißen: Wenn alle Rahmenbedingungen gleich sind, ist es natürlich auch das Gehalt.

Wenn man keine volle Stelle arbeitet, gibt es selbstverständlich Abzüge vom Gehalt (das sich gemäß Besoldungsstufe gestaltet).

Schau doch mal auf dem Landesbesoldungsrechner.
(Nur ein Hinweis: Bevor Dich der Sozialneid beim Anblick der Beamtenbesoldung packt - das Beamtennetto ist kein normales Netto, sondern es gehen noch mehrere hundert Euro für die private Krankenversicherung ab.. ;-)


grubenschmalz  12.06.2017, 18:09

Sprechen wir von angestellten, oder verbeamteten Lehrern?

Ist für den Sachverhalt völlig irrelevant.

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UnionJane  12.06.2017, 18:14
@grubenschmalz

Das kommt darauf an, ob die Fragestellering pauschal alle Lehrkräfte vergleicht, oder ob sie statusbezogen vergleicht.
Logisch, oder?

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Es kann ja von den Schulen nicht umgesetzt werden, dass jeder gleich viele Stunden hat...oder?

Natürlich. Deputat in NRW ist z.B. an Gymnasien und Gesamtschulen 25,5 Stunden Unterrichtsverpflichtung pro Woche.

Wenn bei uns jemand über seine Kurse nur 24 Stunden voll hat, bekommt er eine Vertretungsreserve, wo er halt da sein muss, falls jemand krank wird.

Oder er bekommt einen Kurs mehr, macht dann halt ein Jahr mehr, aber muss dafür im nächsten Jahr weniger machen.