Frage zum Widerruf währen Probezeit Bundeswehr?
Hallo, unser Sohn hat im Oktober 23 seine Grundausbildung bei der Bundeswehr begonnen. Leider hat er sich jedoch dabei eine Knieverletzung zugezogen, die ihm erst in 6 Monaten erlauben würde, wieder Sport zu treiben. Da er zu viel versäumt hat, kann er die Grundausbildung nicht abschließen, sondern müsste sie dann noch mal komplett neu machen. Dazwischen würde er vermutlich Stubendienst schieben müssen.
Er will nun anstatt so lange nichts zu tun, lieber vorerst noch mal zur Schule gehen und die Fachhochschulreife nach machen, da er bislang nur mittlere Reife hatte (was wir als Eltern sehr begrüßen). Daher muss er nun bei der Bundeswehr kündigen/widerrufen. Evtl. will er sich danach erneut bewerben.
Wie und wann muss er das nun machen? Das Dezember Gehalt hat er ja auch schon bekommen. Er muss am 15.12. wieder in die Kaserne, so lange ist er kzH geschrieben.
- Reicht es dann noch, wenn er das dann am 15.12. macht?
- Ist das dann eine Kündigung oder ein Widerruf (oder ist das das Gleiche?)?
- Ist er dann sofort draußen oder erst zum Monatsende? Weil davon hängt auch ab, was er zurück bezahlen muss.
Danke und Gruß
Alex
2 Antworten
Kündigen kann er in den erst sechs Monaten. Also bis zum 31.03. 2024. Ja Soldaten kriegen ihren Sold im voraus und es kann daher sein, dass der teilweise zurückgezahlt werden muss. Wenn er Überstunden hat (was nach der AGA der Fall sein sollte) kann, man das aber minimieren bzw. verhindern weil er die dann im Rest des Dezembers abbaut und er müsste auch mindestens 7 Urlaubstage in 3 Monaten bekommen.
würde er vermutlich Stubendienst schieben müssen.
Sowas gibt es nicht (mehr).
Kündigen können beide Seiten innerhalb der ersten 6 Monate, ohne Angabe von Gründen.
Ist er dann sofort draußen oder erst zum Monatsende? Weil davon hängt auch ab, was er zurück bezahlen muss.
Dann kündigt er eben zum Monatsende.