Frage zu Störung am Bahnübergang

3 Antworten

So ein Bahnübergang ist eine recht komplizierte Technik. Per Zug wird der Befehl ausgelöst, dass die Warnlichter eingeschaltet und dann die Schranken geschlossen werden. Dabei wird jede rote Lampe, und alle Schrankenantriebe einzeln elektronisch überwacht. So sind es meist 4 oder auch mehr Rotlichter und u.U bis zu 8 Schranken, wenn Autofahrbahn und Fuß/Radwege beschrankt sind. Nur wenn alle "Elemente" einwandfreie Funktion melden, können die Blocksignale jeweils vor dem BÜ eine Fahrtfreigabe anzeigen.. Jede Fehlfunktion wird dem nächsten Fahrdienstleiter-Stellwerk angezeigt, von wo aus die Reparaturtrupps informiert werden. Eine Maßnahme, wie in Deinem Fall geschildert, ist ein besonderer Befehl an den Lokführer, der individuell ausgegeben wird. Sich oder Schrittfahrt bis zum BÜ, Signal geben, und dann vorsichtig den BÜ befahren. Dabei auf Straßenverkehr achten, der hier nicht zwangsweise als untergeordnet anzusehen ist. Erst wenn die Lok den BÜ vollständig überquert hat, darf wieder die zulässige Strecken/Zuggeschwindigkeit aufgenommen werden. In Deinem Fall mussten die Züge warten, da ohne deren Vorhandensein keine Prüfung des BÜ ausgeführt werden konnte. Auf Nebenstrecken wird ein ungesicherter BÜ dem Lokpersonal anders angezeigt. Das sog BÜ-Überwachungssignal beginnt zu blinken, wenn der BÜ ordungsgemäß funktioniert. Blinkt es nicht, muss der Zug vor dem BÜ halten, die Absicherung manuell vornehmen und darf dann weiter fahren. Die manuelle Sicherung muss auch wieder maunell aufgehoben werden. Na ja, das Nachsehen hat in so einem Fall der Fahrgast. Wesentlich Zeitintensiver sind Störungen in den inzwischen durchweg Computergestützten Stellwerken. Die sind ja noch viel aufwändiger als so ein Bahnübergang. MfG: Carsten 1

Verzögerung im Betriebsablauf liegt auch vor, wenn eine Person oder ein Tier auf dem Gleiskörper an- bzw. überfahren wurde.