Frage wegen Wohngruppen?

3 Antworten

Viele Fragen eine Grundlegende Antwort: Wenn das Jugendamt aufgrundeiness richterlichen Titel das Sorgerecht fuer Dich ganz oder teilweise hat, so kann es ueber Dich bestimmen wie es auch Eltern nach den Regeln des BGB duerften.

Du hast in der Wohngruppe die selben Rechte und Pflichten wie bei Deinen Eltern .... also die Grenzen bestimmt das BGB, dort kannst es ja auch nachlesen.

Das Jugendamt kann unter den oben genannten Voraussetzungen Deinen aufenthaltsort bestimmen, Dich also in eine Wohngruppe stecken, solltest das Alter haben um Halter eines Tieres zu sein, sogar das tier weggeben oder verkaufen.

Die Wohngruppe waere dann was? Der Leiter der Wohngruppe duerfte dann auch Dir gegenueber Kontaksperren aussprechen und das Jugendamt sogar einen Titel erwirken, der bestimmten Personen verbeitet sich Dir zu naehern.

Als unter 18y alter Jugendlicher hast nur bedingt Eigentum, also ist es die Frage was genau Dein Privateigentum sein soll. Ein Mobiltelefon ist es selten, es sei denn es wurde mit Zustimmung der Sorgeberechtigten angeschafft.

Was Die rechte auf Privatsphaere angeht, so gibt es dort klare grenzen ... ein Passwort sollte da schon einiges klar machen, nein selbst als Eltern darf ich nur in absoluten Grenzen dasHoeherrangige Brief- und Fernmeldegeheimnis brechen, gleiches gilt auch fuer den Sorgeberechtigten Jugendamt.

Was Koerperverletzungen angeht ... dazu ist das StGB und das Zuechtigungsverbot des BGB relevant.....

Vereinfacht geschrieben, das Jugendamt und dessen Beauftragte haben die in BGB genannten Grenzen zu beachten, wie Du verpflichtet bist den dort genannten Pflichten nachzukommen. Der Schutz der Privatsphaere und das eigentumsrecht gelten wie fuer jden anderen auch, mit der Massgabe, dass ein Kind oder ein Jugendlicher manches eben gar nicht wirklich so erwerben kann.

1. ja unter bestimmten umständen darf es das

2.du hast genauso viele rechte wie daheim

3.nein die wohngruppe darf das nicht allerdings kann dir das jugendamt das verbieten mit driftigen gründen

4.nein dürfen sie nicht

5.nein ist es nicht

6.ja dürfen sie allerdings wenn du nach einer begründung fragst und die dir keine nennen können müssen sie es dir wieder zurückgeben

7.nein eigentlich nicht das darf nur die polizei

8.nein dürfen sie nicht

9.kommt drauf an was eigentlich dürfen die das nicht aber wenn du beispielsweise nicht in die schule willst dann dürfen die dich dazu zwingen in die schule zu gehen

10.ja natürlich die betreuer und erzieher dürfen dich aber auch gar nicht schlagen wenn sie das doch machen darfst du sie sogar anzeigen

11.nein tut mir leid

1. Darf das Jugendamt mich in eine Wohngruppe stecken, wenn ich ein Fohlen zuhause hab, um das ich mich kümmern muss ?

Ja, deine Verantwortung zuhause ist irrelevant wenn sie der Meinung sind das es für dich das beste wäre zuhause auszuziehen.

2. Welche Rechte habe ich in einer Wohngruppe ?

Grob gesagt alle Menschenrechte, ist irgendwie eine ziemlich komplizierte Frage?

3. Dürfte eine Wohngruppe mir den Kontakt zu Familie oder Freunden oder meiner Freundin verbieten ?

Zum Teil, aber nicht wirklich. Sie dürfen dir Heimfahrten verbieten wenn sie der Ansicht sind dass diese Kontraproduktiv sind. Aber bei uns ist das bei jedem so dass die Eltern einen dann besuchen dürfen oder halt per Telefon der Kontakt gehalten wird. Bei Freunden weiß ich nicht wie das ist... Sie dürfen dir höchsten verbieten bei diversen Personen nicht zu übernachten.

4. Dürfen die mir mein Handy verbieten oder mein Privateigentum da behalten, wenn ich beurlaubt bin ?

Bei uns gibt es Bewohner die ihr Handy nur zu bestimmten Zeiten haben dürfen, weil sie sich nicht an die Regeln halten. Kleinere Kinder z.B. 8-Jährige dürfen kein Handy haben.

5. Ist es legal, wenn die mir 2 Tage NIX zu Essen geben ?

Nein.

6. Dürfen die mir Sachen wegnehmen (u.a. Spielekonsolen, Zigaretten, etc...)

Soweit ich weiß ja, wenn es dafür eine gute Begründung gibt z.B. ist in der WG verboten.

7. Dürfen die mein Handy oder iPad OHNE meine Zustimmung durchsuchen* ?

Nein, das bezweifle ich.

8. Dürfen die mit meinen Konsolen zocken, ohne meine Erlaubnis ?

Nein.

9. Dürfen die mich zu etwas zwingen, was ich nicht möchte? ned will ?

10. Darf ich mich wehren, wenn ein 'Betreuer' oder 'Erzieher' mich schlägt ?

11. Kennt ihr gute Wohngruppen in der Nähe vom Landkreis Osterode ?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung