Frage bezüglich dem Veterinäramt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst mal, habt ihr euch den Dienstausweis der Dame zeigen lassen? 

Der Rest ist einfach nur Unfug. Was hat denn seit neuesten die Polizeiwache damit zu tun, ob der Hund raus kommt oder nicht? Zudem, solche "Beweise" bräuchten eine 24h Überwachung mit Kamera von dem Herrn, um konkret nachweisen zu können. Aber das ist sicher so ein alter Grantler, der den ganzen Tag nix zu tun hat und aus´m Fenster gafft und beobachtet, ob seine Mitmenschen "alles richtig" machen. So eine Art zivile Streife ;-))

Habt ihr vom Vet.Amt etwas schriftliches bekommen?


Cheryne 
Fragesteller
 13.07.2016, 08:46

Besser hätte ich den Herren nicht beschreiben können! :-D Soweit ich weiß hat sie bisher noch nichts schriftliches bekommen ... aber laut der Dame vom Vete-Amt werden ja kostenpflichtige Schreiben geschickt, sollte sie ihren Hund nicht freiwillig bis zum Ende der Woche abgeben. Dazu kommt ja noch diese "Überwachung". Ich weiß nicht was ich davon halten soll.

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beglo1705  13.07.2016, 08:59
@Cheryne

Also persönlich hatte ich noch nix großartiges mit dem Vet. Amt in meinem Pferdestall zu tun, weiß aber von meinem Mann (der hatte lange Rinder, Bullen, Kälber etc. und paar Schweine) dass die sich erst mal ordentlich ausweisen müssen, sonst kannst die nämlich gleich wieder heim schicken.

Wenn das nach Aufforderung geschieht und das Amt nachsehen kommt, bekommt man normaler Weise innerhalb 1 Woche ein Schreiben (kostenlos!) in dem festgehalten wird, was während des Gesprächs protokolliert wurde und was das Amt fordert. Das wird dann in ca. 3 Wochen nochmal geprüft, heißt also die kommen nochmal unangemeldet und sehen nach, wenn es vorher was zu beanstanden gab.

Die Herrschaften vom Vet. Amt sind meist neutral und legen Wert auf sachliche Gespräche, das würde ja sonst ausarten, wenn die ihr Amt missbrauchen würden und de Emotionen freien Lauf lassen würden.

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Ich würde deiner Freundin raten, nochmals ein Gespräch in einem vernünftigen Ton mit dem Amt zu suchen und zu erklären, dass das eine ganz üble Anschuldigung ist. Am Besten gleich auf´s Amt selber gehen und sehen, ob die Frau auch wirklich dort arbeitet, da tut sich mir nämlich ein Verdacht auf...

Sollte sie hier auf taube Ohren stoßen, Anwalt einschalten und auch gleich den netten Herrn von nebenan anschreiben lassen. Üble Nachsage kann auch angezeigt werden.

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nvs83  13.07.2016, 09:04
@Cheryne

Es ist ein wenig widersprüchlich. Auf der einen Seite soll sie Ihren Hund abgeben, auf der anderen Seite droht ihr deswegen eine Überwachung. Einen Hund abgeben muss man nur, wenn es nachweislich erwiesen ist, dass der Hund leidet (Mangelernährung, Gewalt). Dies kann ein Tierarzt nachprüfen. Er kann im übrigen auch erkennen, ob ein Hund nie rausdarf. Zum einen halten Hunde dann bis zum Geht nicht mehr ein, dadurch wächst die Blase auf die Dauer enorm. Zum anderen hätte deine Wohnung dann ja auch nach Fäkalien stinken müssen.

-> Amtsausweis zeigen lassen.

-> Beim Amt Beschwerde einreichen

-> Kostenpflichtiges Schreiben (wenn es denn wirklich kommen sollte), zum Anwalt bringen

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Cheryne 
Fragesteller
 13.07.2016, 09:47
@nvs83

Soweit ich weiß hat die Dame keinen Ausweis vorgezeigt ... aber eine Visitenkarte hinterlassen, unter jener ich ja dann auch angerufen habe.

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beglo1705  13.07.2016, 10:24
@Cheryne

Okay. Steht da auch eine Adresse mit drauf? Würd ich im Internet auch mal ergoogeln. Ebenso die Ansprechpartner vom Vet. Amt.

Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber ich würde das ganz genau prüfen, ob die "Show" die da abgezogen wurde nicht gestellt war bzw von dem Giffgaff-Nachbar inszeniert war. Ich mein, Visitenkarten kann man sich an jeder Ecke machen lassen.

Hat der von der Polizei auch eine Visitenkarte da gelassen? Oder ausgewiesen?

Auch komisch finde ich, dass die alleine kamen. Normal ist zumindest ein Schriftführer dabei oder ein Amtstierarzt, der nachweislich auch Fachkenntnis besitzt und auch Aussagekraft hat, sollte es zu einem Gerichtstermin kommen.

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Cheryne 
Fragesteller
 13.07.2016, 11:20
@beglo1705

Die Polizei hat sich nicht ausgewiesen genauso wenig wie die Dame vom Vete-Amt. Eine 2. Dame war auch noch dabei die einiges aufgeschrieben hat. Zudem haben sich die 4 wohl einfach so Zugang zur Wohnung !verschafft! ohne eine konkrete Erlaubnis von meiner Freundin bekommen zu haben. Danach wurde der Hund auf dem Hof grob untersucht und sofort abgestempelt, während die anderen Mieter das ganze Spektakel miterleben konnten! Der Hund sei nichts für sie und sie solle ihn zu seinem Wohl bis Ende der Woche abgeben ansonsten Überwachung und kostenpflichtige Schreiben ... Die Visitenkarte hat NUR die Vete-Amt Dame da gelassen. Eine richtige Adresse ist drauf und scheinbar ist die Dame auch eine Tierärztin ... Des Weiteren meinte meine Freundin auch gehört zu haben, wie die beiden Damen Dinge wie "der Hund hat gar keine Bindung zu ihr" und "die ist völlig überfordert, das sieht man schon" und "der arme Hund tut mir sooo leid" gehört zu haben als die beiden "leise" miteinander geredet haben, was ich persönlich wirklich SEHR frech finde. Ihr wird NICHT geglaubt mit dem Hund raus zu gehen und Bällchen und Frisbee werfen im Park würde sie auch nicht machen, obwohl der Hund super die Frisbee fangen kann! Das sollte eigentlich schon alles sagen, aber laut der Dame kann man das ja alles am aufgedrehten Verhalten des Hundes erkennen, dass das eben nicht so ist.

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Muggelchen71  13.07.2016, 13:42
@Cheryne

Ist jetzt zwar böse gedacht... aber vielleicht sucht ja eine der Damen genau so einen tollen Hund und würde da gerne günstig rankommen? Sollte dieser beschlagnahmt werden, ich glaube manchmals nicht mehr an Zufälle.

Bitte kämpft und bevor da nicht ein Schreiben mit den Änderungen die zu erfüllen sind, ankommt, muss eigendlich gar nichts geschehen. Denn das Vorhegen ist so:

Vet Amt kommt, beanstandet etwas. Wenn es nicht zu krass ist, gibt es Auflagen, die erst mündlich erfolgen und dann per Brief kommen. es wird eine Frist gesetzt und dann gibt es einen neuen Kontrolltermin.

Wurden die Auflagen nicht erfüllt, droht Beschlagnahmung der Tiere. Aber auch erst, wenn nach einer 2. Frist auch keine Änderung erfolgt ist.

Dazu kommt, das die Tiere SCHADEN genommen haben müssen.

Also, Stall nicht gemistet, sehr verdreckt, zu dunkel, Tiere abgemagert, krank, keine tierärztliche Versorgung gewährleistet wird.

Keine Kettenhaltung, wobei Kettenhaltung an Laufleine wiederum erlaubt ist. (bei Hunden)

Keine Ständerhaltung bei Pferde.

Der Hund ist ja wohl gesund, wird umsorgt und geliebt. Hat ein Zuhause. Das ist echt alles komplett für die Tonne was die da veranstaltet haben. Halte uns bitte auf dem Laufenden was da draus geworden ist.

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beglo1705  13.07.2016, 14:50
@Muggelchen71

Ja da können wir nun wild spekulieren (Erinnert etwas an das nachmittägliche Hartz4 TV Programm wenn man unsere Kommentare und Vermutungen so liest *gg*)

Würde hier einfach einen Fachanwalt für Tierrecht aufsuchen, wenn ich deine Freundin wäre. Das wird wohl das Beste sein, denn der kann professionell und vor allem zeitnah helfen.

Na, auf jeden Fall drücke ich euch feste die Daumen und dem Hund natürlich auch, dass alles ein gutes Ende nimmt.

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Cheryne 
Fragesteller
 15.07.2016, 12:10
@beglo1705

Vielen lieben Dank für eure unterstützenden Ratschläge! Heute Morgen war sie bei ihrem Tierarzt und hat sich von diesem eine 2. Meinung eingeholt, ob es dem Hund nun wirklich an Auslauf fehlt. Die Tierärztin meinte, dass der Hund top fit und gesund sei und es ihm nicht an Auslauf fehlen würde!! Sie meinte wenn überhaupt dann Denksport für den Hund wo er ein bisschen knobeln kann und hat ihr dann einen Hundetrainer ans Herz gelegt. Zu der Anschuldigung bezüglich des wenigen Auslaufes meinte sie nur, dass das totaler Quatsch ist denn sie kann absolut keine Zeichen für wenig Auslauf erkennen! Wie das Vete-Amt einem wirklich immer eins reindrücken muss ... Übrigens hat meine Freundin kurz danach bei der Dame vom Vete-Amt angerufen und Bescheid gegeben, dass der Hund NICHT abgegeben wird und sie sich von ihrem Tierarzt hat bestätigen lassen, dass es dem Hund gut geht! Danach wurde die Vete-Amt Dame zickig und meinte, dass sie hier das Sagen hat da sie die "Fachzuständige" oder so etwas hier wäre und trotzdem ein kostenpflichtiges Schreiben schicken wird!! Von der anderen Meinung des Tierarztes hält sie rein gar nichts, denn sie hat ja das Sagen hier! Nach wie vor fordert die Vete-Dame jetzt diese komische Überwachung und besteht zusätzlich darauf, dass sie sich sofort einen Hundetrainer sucht! Was haltet ihr davon? Ich werde richtig sauer wenn ich mir das Verhalten der Dame ansehe! Wo ist die Menschlichkeit??

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beglo1705  15.07.2016, 12:38
@Cheryne

-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen so eine Ziege einlegen bei der Obrigkeit. Etwas Rücksicht kann man schon nehmen, auch wenn man das Sagen hat (hat anscheinend daheim nix zu melden)

-Zusätzlich mit dem kostenpflichtigen Schreiben zum Anwalt und vorerst mal nix zahlen, logisch oder?

-Zusätzlich würde ich ein Schreiben der Tierärztin anfordern, in dem sie bestätigt, dass es dem Hund an nix mangelt und zwar mit dem heutigen Datum.

Alles weitere wird der Anwalt regeln.

Furchtbar, echt. Da klappen mir die Fußnägel hoch...

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Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Anschuldigungen absoluter Blödsinn sind. Ein aufgedrehter Hund ist KEIN eindeutiger Beweis dafür, dass der Hund nicht nach draußen kommt.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

  1. Den eigenen Tierarzt aufsuchen und sich dort ein entsprechendes Attest holen.  
  2. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Amtstierärztin einreichen
  3. Strafanzeige bei der Polizei machen gegen die "Zeugen". Behauptungen gegenüber einer Behörde zu machen die geeignet sind, dass gegen eine Person Schritte eingeleitet werden obwohl man genau weiß, dass sie unwahr sind. So dürfte man auch den Namen der "Zeugen" erfahren.
  4. Ergänzend gegen die Entscheidung des Besuches eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. 
  5. Sowohl bei Punkt 2 und 4 nach ein paar Wochen Akteneinsicht beantragen. Denn hier muss alles aufgelistet sein (Auch die Namen der Zeugen) und der Umstand wie es zu den Besuchen gekommen ist.
  6. Jegliche zukünftige Besuche der Vet-Amtes ablehnen und den Zutritt an der Tür getrost verweigern. Mann muss die Leute NUR mit einem entsprechendem Beschluss vom Richter in die Wohnung lassen. Hierfür muss es dann aber auch wirklich heftige Gründe geben.
  7. Auf Post vom Vet-Amt warten und mit diesem Schreiben einen Anwalt aufsuchen.
  8. Ab sofort ein Gassi-Tagebuch führen. 
  9. Wenn man den Namen vom Nachbar hat und es sich um Nachbar mit selben Vermieter handelt, würde ich sogar noch beim Vermieter einen Mietmangel geltend machen und erwarten dass er der Vermieter den Umstand sofort abzustellen hat. Denn ein solches Verhalten kann am Ende auch ein Kündigungsgrund darstellen und der Nachbar muss ausziehen. 

Wichtig ist nur, dass der Hund wirklich genügend Auslauf bekommt. 


Cheryne 
Fragesteller
 13.07.2016, 09:44

Vielen Dank für den tollen Ratschlag und die Zeit die Du Dir genommen hast! :) Werde ich direkt an meine Freundin weitergeben :)

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Puh, da regt man sich ja wohl ersteinmal richtig auf!

Die tun bei richtig heftigen Fällen nix und nun nun tun die so, als ob der Hund gerade schon gestorben ist oder kurz davor wäre.

In Deutschland ist eine Zwingerhaltung ab 6 !!!! qm erlaubt und da muss man NICHT mit dem Hund gassi gehen! Denke mal die Wohnung ist größer?

Wo langen denn die ganzen Hinterlassenschaften von dem grossen Hund? Muss ja gestunken haben bis sonstwohin...

Tschuldigung, aber denen würde ich was erzählen!

Abwarten das da was schriftliches mit den Auflagen kommt, dann sofort am besten mit dem Anwalt Widerspruch einreichen!

Vorher am Besten schon eine Beschwerde beim Chef des Vet Amtes (bei uns der Landrat) machen und die Sache prüfen lassen.

Aber am allerbesten ist einen Anwalt nehmen (Tierrecht) und zurücklehnen.

Dem alten ekligen Nachbarn freundlich anlächeln und Ar****loch denken, an kann sie ja leider nicht alle um die Ecke bringen....

Das die Polizei mitunter mitkommt hat den Grund, dass es Menschen gibt, die das Vet Amt nicht reinlassen und sie nur mit Polizei gewaltsam einlass einfordern können. Wozu es ja augenscheinlich gar keinen Grund gegeben hat.

Haben die da im Landkreis nichts anderes zu tun als einen glücklichen Hund unter Zwang völlig unnötig raus holen zu wollen?

Ich tippe auf eine junge Dame vom Amt, die sich so richtig wichtig machen will.

Ich hatte damals auch so zwei alte Schachteln, die immer an meiner Weide vorbeiliefen und ständig beim Vet Amt anriefen.

Über Winter waren meine 7 Zwergziegen alleine am Offenstall, weil ich mit den Ponys (eins war sehr krank) in einen Winterstall umziehen musste, da der Tierarzt keine 20 Minuten durch 1 m hohen Schnee laufen wollte.

Die Ziegen hatten 600 kg Heu, einen dick eingestreuten Stall und an einem Bach immer frisches Wasser. Ja, sie waren draussen und es war Winter und mich rief dann nur die Ärztin vom Vet Amt an und meinte, besser könnten es die Tiere nicht haben, sie weiß das es ihnen gut geht und sie käme nicht vorbei. Die Polizei kümmerte sich um die alten Schachteln, die jeden Tag Unrat für die Ziegen mitbrachten um sie vor dem sicheren Hungertod zu retten.

Dnach kamen sie nicht mehr mit Futter. Oh ich hasse solche Menschen die anderen was böses wollen...

Viel Glück!


Cheryne 
Fragesteller
 13.07.2016, 11:26

Ich bin froh, dass die Vete-Amt Damen bei Dir nicht so streng waren! Ich kann beim besten Willen auch nicht verstehen wieso man einer so lieben Frau mit Hund jetzt derart nachstellen muss, gerade weil es da draußen unzählige Hunde gibt, die wirklich Hilfe brauchen und da kümmert sich keiner drum ...

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Ich weiß ja nicht wie deine Freundin so drauf ist.

Sie könnte ja jedesmal beim "netten" Nachbarn klingeln, wenn sie mit dem Hund raus geht und wieder klingeln, wenn sie wieder heim kommt. Egal zu welcher Uhrzeit.

"Hallo Nachbar, wir gehen gassi..." ;-)

Natürlich erst alle anderen guten Tipps abarbeiten, wie ANwalt, Beschwerde usw.

LG

Bevor ein Veterinäramt überhaupt tätig werden kann, muß es dem Besitzer ANGEMESSEN Zeit geben, die Zustände zu ändern. Die Beanstandung muß schriftlich erfolgen, damit der Tierhalter auch etwas in der Hand hat, wogegen der vorgehen kann. Gegen alle Verfügungen kann man Widerspruch einlegen und die Abgabe eines Tieres (vor allen Dingen eine so kurzfristige) wird immer nur in besonders schlimmen Fällen VERFÜGT (von Amts wegen). Trotzdem kann man Widerspruch einlegen, das Tier wird dann aber so lange auf Kosten des Besitzers in einem Tierheim oder Pflegestelle untergebracht.

Diese Leite mögen keinen Tierschutz, weil sie noch Gaststätten und Supermärkte kontrollieren müssen. Wenn dann so ein freundlicher Nachbar ständig nervt, will man einfach nur noch das Problem loswerden, und da ist der Hundehalter der beste Ansprechpartner.

Als erstes würde ich den Amtsleiter anrufen und ihm mitteilen, daß die Dame ab sofort Hausverbot hat. Wenn der Amtsleiter sich vom Zustand des Hundes überzeugen will, bitte gerne, aber ohne diese Tante. Gleichzeitig eine Unterlassungsklage gegen die Dame veranlassen. Dienstaufsichtsbeschwerden erledigen sich in Deutschland durch langes Liegen, damit erreicht man gar nichts.

Ein Anwalt kann da sicher die entsprechenden Tipps geben. Manchmal geht es nicht ohne Rechtsbeistand. Leider gibt es immer wieder solche Querulanten, dabei ist jeder Tierhalter froh, wenn er nette und freundliche Nachbarn hat. Ich denke aber noch eher, daß dies eine Frau aus dem Tierschutz war. Eine Visitenkarte müßte ja die Funktion des Übergebenden erhalten, da stünde also dann in jedem Fall die Funktion der Menschin im Amt drauf.

Laß uns doch mal wissen, was Ihr erreicht habt.