Finazamt, Elster Pflichtige?
Wie um Himmelswillen funktioniert eine Elster Pflicht. Ist nun jeder Elsterpflichtige verpflichtet stundenlang an seinem nicht vorhandenen Handy zu scannen? Oder zur Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Dienstleistern verpflichtet worden. Wieso dürfen ältere Personen, die erfolgreich Betriebe führen und mit moderner Technik nicht klarkommen keine Erklärungen abgeben. Wieso teilen Finanzämter mit, keine schriftlichen Erklärungen zu akzeptieren. Zahlt das vielleicht die Krankenkasse, wenn die Augen schlechter werden. Gibt es in Deutschland keine grundlegenden Vorschirften, wie Urkunden mehr.
Elster in Ehren, aber dass muss doch verboten werden. Wie ist hier der Stand der Rechtslage.
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
4 Antworten
Alle drei Auswahlmöglichkeiten sind für die Tonne.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit von einer Härtefallregelung gebraucht zu machen, dabei muss unter Umständen nicht elektronisch abgegeben werden. Dies trifft heutzutage aber in der Tat die wenigsten. Und das ist per se auch gut so. ein Unternehmer der einen erfolgreichen Betrieb sollte im Jahr 2024 in der Lage sein seine Gewinnermittlung elektronisch durchzuführen(wer das noch im Schuhkarton macht ist selber schuld). Wer ein halbwegs erfolgreiches Unternehmen führt und deine Dokumente mit dem Handy einpflegen muss der Macht grundlegend etwas falsch
Und jetzt einmal was zu den Gründen, nicht nur dass die elektronische Abgabe für beide Seiten um ein vielfaches einfacher ist, auch die Datenverarbeitung ist um einiges schneller und die Fehlerbehaftigkeit von den eingesandten Daten ist um einiges geringer. auch ist eine Korrektur der übermittelnden Daten um vielfaches einfacher und über eine etwaige Betriebsprüfung möchte ich gar nicht nachdenken. Es gibt noch einige Gründe mehr warum es diese gesetzliche Pflicht gibt, keine davon ist die Gängelung von Unternehmern.
In meinen Augen sollte der Bürger grundsätzlich verpflichtet sein seine Erklärung elektronisch abzugeben, dies würde eine immensen Reduzierung von Verwaltungsaufwand bedeuten und neue Kapazitäten innerhalb der Behörden freischaufeln.
Ja, alle drei Antwortmöglichkeiten sind für die Tonne.
Immerhin siehst du es ein
Und ich denke jeder kann sehen, dass ich mich da ein wenig in einer existenzgefährdeten Situation geärgert habe nicht unkonventionell helfen zu können.
Wann die Lage so prekär ist, denn sind die Fehler aber schon viel früher gemacht worden.
Letztlich geht es aber mir aber nicht um das Begründen von Elster. Sondern um die gestellte Frage.
So klingt deine Frage aber
Wie ist der Stand der Rechtslage.
Verpflichtet sind Selbständige, heißt sobald ne EÜR/BIL und USt im Spiel sind ist eine elektronische Abgabe verpflichtend
Der Rest ist befreit (leider)
Damit verbunden natürlich auch, die Frage, wie kann man grundlegende Verfahrensrechte, wie Anträge, Erklärungen und Urkunden rechtmäßig imm Hinblick auf die Einheit der Rechtsordung außer Kraft setzen.
Hä?
Hab jetzt keinen Juris Zugriff mehr, sonst wüsste ich es. Ich kann es jetzt nicht jedem schreiben, der Kommentiert, es geht aber nur um die gestellte Frage.
Denn stelle deine Frage doch bitte mal klar und verständlich! Das ist bei einer Umfrage per se ja immer so eine Sache! Die macht oft nämlich gar keinen Sinn (so wie hier)
Und ja, die Frage nach den Arbeitsplätzen ist natürlich tricky. Kräfte effektiver einsetzen mag ja in unserem Interesse sein.
Eine funktionierende Steuerverwaltung sollte grundsätzlich im Interesse aller Bürger sein, denn diese nimmt nun mal das Geld ein
Aber Personaleinsparungen bezahlt ein anderer. Nelson, Ruhrgebiet, wir haben damit Erfahrungen.
Also ich behaupte das Problem in der Steuerverwaltung sind seit Jahren nciht die Personaleinsparungen.
Aber wie gesagt, die Frage ist, wie ist der Stand der Rechtslage. Und ich meine damit nicht die Gesetze unseres Finazsystems, sondern deren Überprüfung.
Was willst du denn jetzt genau wissen?!
Und ich denke jeder kann sehen, dass ich mich da ein wenig in einer existenzgefährdeten Situation geärgert habe nicht unkonventionell helfen zu können.
Die Frage ist nichtsdestotrotz Unsinn.
Und was das für eine "existenzgefährende Situation" sein soll, die per Vordrucke in Papierform vs. per ELSTER gebessert werden könnte, muss mir auch erstmal jemand erklären. Wenn ein Betrieb in seiner Existenz gefährdet ist, dann ist ganz sicher nicht ELSTER daran Schuld.
Wie ist der Stand der Rechtslage.
Die Rechtslage ist klar. Unternehmen sind verpflichtet, ihre steuerlichen Erklärungen elektronisch einzureichen, sobald die Schwelle von € 410.-- überschritten wurde. Siehe § 25 Abs. 4 Satz 1 (Gewinneinkünfte) resp. § 18 EStG.
wie kann man grundlegende Verfahrensrechte, wie Anträge, Erklärungen und Urkunden rechtmäßig imm Hinblick auf die Einheit der Rechtsordung außer Kraft setzen.
Gefasel.
Bei den Optionen fehlt "Völliger Unsinn".
1. Um eine Steuererklärung per Elster einzureichen, benötigt man lediglich einen Internetzugang, etwas Zeit für die Beantragung des Zertifikats und vielleicht etwas Einweisung. Mehr nicht.
2. In Härtefällen kann auf Antrag auch weiterhin die EStE in Paperform eingereicht werden. Das dürfte aber nur für Privatpersonen relevant sein.
3. Kein Betrieb kommt heute ohne grundlegende Datenverarbeitung in elektronischer Form aus. Das fängt bei der Kasse an, setzt sich über die Buchhaltung fort und endet am Bankprogramm.
4. Für die Abgabe der EStE sind überhaupt keine Belege erforderlich, nur falls diese seitens des FA bei der Bearbeitung angefordert werden.
5. Die Abgabe in elektronischer Form reduziert die Fehlerquote und den Bearbeitungsaufwand dramatisch.
Jeder, der es einmal versucht hat, wird leider bestätigen müssen, ...
Nö, wird er (oder sie) nicht. Im Gegenteil. Ist viel komfortabler als Papier, vermeidet Fehler und geht schneller.
Schön, wenn die Welt so einfach wäre. Klar ich muss es auch bestätigen. Komfortabeler als Papier! Aber ob Mailkriege fehlervermeidend sind und schneller gehen. Ein gescanntes Papier ist heute Standard und die Post liefert im Gegensatz zu vergangen Zeiten nahezu fehlerfrei. Leider kenne ich auch Leute für die der Schritt zur Elektronik bei aller Mithilfe nicht funktioniert. Aber Energieeffizienz, Sondermüll im Vergleich zu einem Stück Klopapier? Auswahl an Stundenlangen Menu's, welche gewinnorientiert nicht die Fragen des Fragestellers zulassen etc. Ich kann beide Seiten befürworten. Aber leider ist es nicht die Beantwortung der gestellten Frage.
Schön, wenn die Welt so einfach wäre.
In Bezug auf ELSTER ist sie es.
Aber ob Mailkriege fehlervermeidend sind
Das hat nun weder mit Elster noch mit dem FA insgesamt irgendeinen Sachzusammenhang.
Ein gescanntes Papier ist heute Standard und die Post liefert im Gegensatz zu vergangen Zeiten nahezu fehlerfrei.
Tatsächlich kommt heute viel weniger Post fehlerfrei an den Empfänger als früher. Die Zahl der verschwundenen Poststücke hat sich geschätzt verzehnfacht gegenüber noch vor 10 Jahren, und das bei sinkendem Postaufkommen. Mittlerweile ist man gezwungen, fast alles von Bedeutung als Einwurfeinschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass es überhaupt eintrifft beim Empfänger.
Davon abgesehen ist ELSTER in erster Linie eine Schnittstelle zur Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Niemand ist gezwungen, seine Erklärung direkt bei elster.de einzutippen; dafür gibt es Steuersoftware für ca. € 35.-- pro Jahr.
ELSTER bietet viele Vorteile.
Und auch für ältere Menschen, die wenig mit Technik Erfahrung haben, bietet ELSTER eine Anleitung / Erklärung was wie wo eingetragen werden muss und warum.
Keine Frage, elster ist schon gut. Leider aber auch eine Zumutung für diejenigen, die es nicht können oder wegen der Mehrbelastung die sie nicht leisten können, ihre Existenz gefährden müssen. Jeder, der es einmal versucht hat, wird leider bestätigen müssen, dass Elster für viele eine nicht zumutbare Hürde ist. Wie soll das weitergehen? Bußgelder. Nicht anerkannte Erklärungen, die woanders jedes Gericht akzeptiert hätte. Verstehst du ich habe überhaupt nichts gegen elster und kann gewisse Kenntnisse der Verwaltung und Elektronik nicht von mir weisen, aber es gibt auch Leute, die an Elster verzweifeln. Auf der anderen Seite kenne ich aber auch Betriebe, die jahrzehntelang bis ins hohe Alter erfolgreich waren ohne richtig schreiben zu können. Und in den Freiheiten der Europäischen Union ist es auch irgendwie diskriminierend, auch wenn die Amtssprache Deutsch ist. Und um ehrlich zu sein, es ist vielleicht eine Ausnahme, aber darf man Existenzen verhindern. Ich kann hier viele Seiten sehen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon einmal mit einer dreifachen Schleife von hinten ins Knie geschossen. Es ist aber letztlich einfach nur die Frage des Standes nach der rechtlichen Wertung von Elsterpflicht.
Schonmal was größeres mit meheren Anlagen gemacht die sich teils gegenseitig beeinflussen? Eine Meise in Elster und du kannst dir einen Wolf suchen. Weil die "Hilfe" die Elster mitbringt eher eine Qual ist.
Dafür gibt es dann bessere Steuerprogramme zb. WISO.
Aber für "normale" Sachen, komme ich mit ELSTER soweit zurecht.
Ja, alle drei Antwortmöglichkeiten sind für die Tonne. Und ich denke jeder kann sehen, dass ich mich da ein wenig in einer existenzgefährdeten Situation geärgert habe nicht unkonventionell helfen zu können. Letztlich geht es aber mir aber nicht um das Begründen von Elster. Sondern um die gestellte Frage. Wie ist der Stand der Rechtslage. Damit verbunden natürlich auch, die Frage, wie kann man grundlegende Verfahrensrechte, wie Anträge, Erklärungen und Urkunden rechtmäßig imm Hinblick auf die Einheit der Rechtsordung außer Kraft setzen. Hab jetzt keinen Juris Zugriff mehr, sonst wüsste ich es. Ich kann es jetzt nicht jedem schreiben, der Kommentiert, es geht aber nur um die gestellte Frage.
Und ja, die Frage nach den Arbeitsplätzen ist natürlich tricky. Kräfte effektiver einsetzen mag ja in unserem Interesse sein. Aber Personaleinsparungen bezahlt ein anderer. Nelson, Ruhrgebiet, wir haben damit Erfahrungen.
Aber wie gesagt, die Frage ist, wie ist der Stand der Rechtslage. Und ich meine damit nicht die Gesetze unseres Finazsystems, sondern deren Überprüfung.