Finanziell leben obwohl man zu sehr psychisch Krank ist?

3 Antworten

Es gibt ALG 2, Sozialhilfe und Rente. Welches davon dir zusteht kann man nicht beurteilen ohne zu wissen wie krank du bist. Eines ist sicher, du wirst immer eine AU oder eine ärztliche Begutachtung brauchen um nicht arbeiten zu müssen. ALG 2 und Sozialhilfe enthalten auch Geld für den Lebensunterhalt in höhe deiner Mietkosten, wenn diese angebracht sind.

Kümmer dich um eine AU oder Begutachtung und informier dich. Verlass dich nicht auf das was dir beim Jobcenter von Arbeitsvermittlern gesagt wird, das kann gern auch mal falsch sein.


LouPing  29.03.2022, 14:56

Der FS hat keine abgeschlossene Berufsausbildung - damit hat der die Anwartschaft für eine Rente noch nicht mal ansatzweise erfüllt.

Von der DRV gibt es also KEIN Geld.

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SchlaflosTrauma  07.04.2022, 23:43
@LouPing

Man braucht für eine Rente nicht unbedingt eine abgeschlossene Ausbildung, wer z.B. 12 oder 24 Monate eingezahlt hat als Azubi hat Anspruch auf eine volle Rente (wenn er die Fristen für die Beantragung einhält). Außerdem kann man auch Anspruch auf einen Schadenersatz von irgendwem haben je nach dem woher die psychische Erkrankung kommt z.B. als Opfer von Straftaten.

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LouPing  08.04.2022, 00:31
@SchlaflosTrauma
Außerdem kann man auch Anspruch auf einen Schadenersatz von irgendwem haben je nach dem woher die psychische Erkrankung kommt z.B. als Opfer von Straftaten.

Nicht ohne Anwalt / Prozess. Ein teures Vorhaben, weil die Beweislast liegt beim Fs.

Man braucht für eine Rente nicht unbedingt eine abgeschlossene Ausbildung, wer z.B. 12 oder 24 Monate eingezahlt hat als Azubi hat Anspruch auf eine volle Rente (wenn er die Fristen für die Beantragung einhält)

Gerne kannst du mir dazu was verlinken. Soweit mir bekannt bedarf es einer Anwartschaft von mind. 5 Jahren.

Ein Anspruch auf Rente entsteht nur, wenn der Versicherte in der gesetzlichen Rentenkasse unter anderem die dafür notwendigen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) erfüllt. Je nach Rentenart zählen verschiedene Wartezeiten von 5 Jahren, 20 Jahren, 35 Jahren oder 45 Jahren. Als Wartezeit wird die Zeit der Beitragszahlungen berücksichtigt und sogenannte Anrechnungszeiten.
https://www.einfach-rente.de/lexikon/anrechnungszeiten

Der einzige Weg geht wohl in Richtung Sozialamt / Grundsicherung…aber nicht ohne Begutachtung.

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Hey.
Also erstmal tut es mir sehr leid und ich hoffe dir geht es in Zukunft besser.

aber ich würde versuchen irgendwo einen MiniJob zu bekommen, der dir Spaß macht. Evt was mit Tieren, falls du das magst.

Einem Freund von mir hat es weitergeholfen.
und du kannst auch ja etwas beantragen.
Und natürlich würde ich an deiner Stelle auch versuchen, mir helfen zu lassen.
lg

Als „arbeitsunfähig“ gilt man erst nach langer Krankschreibung (mind. 6 Monate) - ein beauftragter GA entscheidet letztlich darüber.

Du hast, statt dich krankschreiben zu lassen, deine Ausbildung einfach abgebrochen. Man kann also davon ausgehen das du nicht arbeitsunfähig bist.

Entsprechend wenig Chancen hast du auf uneingeschränkte Gelder von Staat. Für H4 musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen / für Grundsicherung muss ein Gutachter „Arbeitsunfähigkeit“ bestätigen.

Offensichtlich hast du dich bis zur Streichung des Kindergeldes um nichts gekümmert. Jetzt wo die Geldquelle versiegt wirst du plötzlich aktiv.

Leider geht es mir im Moment sehr dreckig, sodass Arbeiten nicht möglich ist.

Nö, DAS reicht als Erklärung NICHT aus.