Feuerwehr Sonderrechte?

9 Antworten

Auch Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen übertreten werden. Allerdings muss auch ein Feuerwehrfahrzeug si bewegt werden, dass nicht unnötig Menschen gefährdet werden. In einer Tempo-30-Zone vor einem Altenheim darf man nicht mit 80 durchbrettern.

Nein, musst du nicht. Paragraph 35 StVO sagt ja aus, dass man "von den Vorschriften dieser Verordnung (der StVO) befreit ist". Diese (und das sog. Wegerecht) dürfen allerdings nur unter gebührenden Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden. Also ist besondere Aufmerksamkeit angebracht. Eine Geschwindigkeitsübertretung macht meines Erachtens nach kaum Sinn, der Zeitvorteil gegebüber dem "normalen Verkehrsteilnehmer" ergibt sich aus dem überfahren rot zeigernder LZA. Zu beachten ist auch in besonderem Maße die Fahrphysik der Feuerwehrfahrzeuge: LKW- Fahrgestell mir schwerem Aufbau sind nicht auf einen dynamischen Fahrstil ausgelegt. Beherrsche dein Fahrzeug unter normalen Fahrbedingungen, bevor du es mit Sondersignal bewegst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt trotzdem Geschwindigkeitsbegrenzungen und man muss trotzdem im Straßenverkehr aufpassen bsp. Ampeln

Hi,

de jure: Du darfst von den Vorschriften der StVO abweichen und auch schneller fahren - sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist. Trotz Sonderrechten, die man in diesem Falle auch durchaus im Privat-PKW haben kann, muss die Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein.

De facto: man sollte im Privat-PKW nochmals sorgfältiger abwägen, ob man die Sonderrechte in Anspruch nimmt oder nicht - und die Übertretungen möglichst minimieren.

Ich gebe zu bedenken: schon in großen, auffälligen Einsatzfahrzeugen mit Sondersignalanlage steigt das Risiko auf Einsatzfahrten immens. Ob ich in einem unauffälligen Privat-PKW das ungleich höhere Risiko eingehen will, würde ich mir dreimal überlegen.

Denn wenn wir ehrlich sind…auf die zwanzig Sekunden „Zeitvorteil“, die mit teils enormen Risiko erkauft werden, kommt es nicht an. Zum Problem wird es dann, wenn die Hälfte der Kameraden an der E-Stelle fehlt, weil sie gerade einen Kameraden, der auf der Anfahrt war, rausschneiden müssen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Ja, darfst du.

Beachte aber Abs. 8 des § 35 StVO

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Was die Geschwindigkeit betrifft werden 50% Überschreitung im Allgemeinen als zulässig angesehen, aber auch nur wenn die Situation es zulässt. Passiert was bist du dran. Und 50% sind in einer Tempo 30 Zone und selbst bei 50 ganz schnell erreicht. Einfach mal auf den Tacho achten.