Famillie dadurch gefährdet?

2 Antworten

Es gibt nur den "Inzest-Paragraphen" § 173 StGB, wonach der Geschlechtsverkehr (Penis in Vagina) zw. Verwandten in direkter Linie (Schwester/Bruder mit Mutter/Vater bzw. Großmutter/Großvater) bestraft wird, sofern man mindestens 18 ist.

GV vor 18 wird hingegen nicht bestraft, und jede andere Sexpraktik - also auch Petting - ist gar nicht erst verboten.

Zu berücksichtigen wäre nur ganz allgemein, dass Ü14 keinen Sex mit U14 haben dürfen.

Quelle : @Libertinaerer

Laß es bleiben, du tust beiden nur damit etwas Gutes, wenn du hierin zurückhaltend bist.