Familienmitglied wird wegen Schulden inhaftiert?
Ein Haftbefehl wurde auf einer Person die ich kenne erlassen wegen Schulden und die Person muss nur die Vermögungsauskunft dem Amtsgericht vorzeigen und hat eine letzte Vorladung bekommen. Er nimmt es aber nicht ernst und möchte nicht zur Vorladung, weil die Schulden ungerecht sind und die Person es nicht zahlen kann. Ich versuche seit Stunden die Person zu überreichen was soll ich tun? Sonst wird die Person verhaftet oder?
Was definiert Schulden als gerecht oder ungerecht? Wer Schulden macht, muss die auch begleichen. Das ist gerecht.
Das war eine Betrüger Firma. Normalerweise müsste die Person widersprechen aber zu der Zeit konnte die Person kein deutsch. Das war viele Jahre her
4 Antworten
Ja, er wird Ärger bekommen. Nicht wegen der Schulden, sondern weil er sich weigert die EV abzugeben. Und dazu ist er nun mal momentan verpflichtet. Und das wird notfalls mit Erzwingungshaft durchgesetzt.
Wegen der Schulden müsste man mal schauen. Evtl. ließe sich da einiges machen.
Da kannst du wenig machen.
er kommt nicht wegen der Schulden in Haft, Sondern wegen der Weigerung die Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Ich schätze dir wird er wohl recht zügig abgeben wenn er in Haft kommt. Dann kommt er auch wieder frei
Falls die Forderungen der Gläubiger nicht berechtigt sind, hätte er das schon eher klären müssen. Hat er da zb mahnbescheide etc. auch einfach ignoriert?
Da gibt es aber Hilfe, die man hätte in Anspruch nehmen können
Wer Schulden hat sollte sich der Situation stellen.Sie werden ja durch nichts tun nicht weniger.Du kannst da so gut wie nichts tun.
Kann passieren.
weil die Schulden ungerecht sind
Sehr lustig, das hätte er sich überlegen sollen, bevor er sie gemacht hat. Und wenn er meint, sie wären unberechtigt, hatte er die Gelegenheit, dies vor Gericht darzulegen.
warum Urteilt man? Die Person konnte kein deutsch und konnte dementsprechend nichts dagegen tun , außerdem wurde in seinem Namen etwas unterschrieben und er konnte nichts dagegen tun. Er hat nichts bekommen oder gemacht aber eine Zahlungsaufforderung bekommen
Die Person konnte kein deutsch und konnte dementsprechend nichts dagegen tun (...)
Sie "konnte" kein Deutsch? Und danach hat sie es gelernt?
Warum hat die Person denn nicht dann, als die Deutschkenntnisse ausreichend waren und sie verstanden hat worum es ging, etwas getan (ich denke insbesondere an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)? Wenn man der Person also nicht vorwerfen mag, dass sie sich rechtzeitig vor Rechtskraft Hilfe besorgt hat, dann muss man ihr offenbar wenigstens vorwerfen, dass sie es im späteren Verlauf ebenfalls nicht getan hat.
Bei der Frage wie gerecht die Schulden sind, müsste man also auch fragen: Wie viele Chancen braucht "die Person" denn noch?
Aber es ist korrekt: Wenn keine VA abgegeben wird, droht die Verhaftung. Es handelt sich um Beugehaft, die so lange vollstreckt wird bis die VA abgegeben wird (sofern nicht das Höchstmaß erreicht wird). Die meisten Arbeitgeber finden dies gar nicht so lustig...
Wer in einem Land lebt, sollte auch die Sprache dieses Landes können. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ja die Person konnte kein deutsch