Familienbuch für die Hochzeit trotz DDR Hochzeit der Eltern?

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Wikipedia meint Familienbücher, welche von einem Standesamt angelegt und dort auch geführt werden. "Huckebein" und "DFgen" sprechen dagegen von Stammbüchern der Familie, welche zu Hause aufbewahrt werden, das ist etwas ganz anderes! Es ist tatsächlich so, dass zu dem Zeitpunkt, als deine Eltern in den neuen Bundesländern geheiratet haben, kein Familienbuch angelegt wurde! Du brauchst also nicht weiter danach zu suchen! Der derzeitige Familienstand deiner Eltern, ob noch verheiratet oder schon geschieden, ist für deine Heirat überhaupt nicht relevant. Du benötigst für deine Eheanmeldung nur eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus deinem Geburtseintrag, welche du von deinem Geburtsstandesamt für 12 € erhältst - basta! Manchmal sind scheinbar große Probleme auch ganz einfach zu lösen . . .


Huckebein  28.04.2014, 19:54

Huckebein, übrigens auch DFgen, sprechen nicht von Stammbüchern, sondern vom "Buch der Familie", das Huckebein sogar als Bild eingestellt hat, aus eigenem Familienbestand sozusagen, in denen Eheschließungen, Scheidungen, Geburten, Sterbetag vermerkt waren und jedes für sich eine gültige Ukunde darstellte.

Wenn man dieses Buch allerdings nicht mehr hat, muss man sich diese Urkunden wie beschrieben besorgen.

Stammbücher hießen diese Bücher bei Adolf Nazi.

Das habe ich auch noch von meinen Großeltern. Das war braun mit einem Hakenkreuz drauf.

Basta!:)

P.S: Ich habe in der DDR gelebt und auch dort geheiratet.

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aetnastuermer  28.04.2014, 21:55
@Huckebein

In der DDR hieß es "Buch der Familie", ist aber das gleiche wie ein Stammbuch der Familie. Ein Familienbuch, welches von 1958 im Westen und ab 1990 im Osten bis Ende 2008 bei jeder Heirat beim Standesamt angelegt wurde, ist etwas ganz anderes. Die Bezeichnung "Buch" ist irreführend, denn es handelte sich dabei nur um ein Blatt aus gelblichem Karton mit Vorder- und Rückseite. Es enthielte 1. Ehemann, 2. Ehefrau, 3. Eheschließung von 1. und 2., 4. Eltern des Mannes, 5. Eltern der Frau, 6. Tag und Ort der Anlegung mit Unterschrift des Standesbeamten, 7. Staatsangehörigkeit, 8. Auflösung der Ehe durch Tod der Ehegatten oder Scheidung, 9. Kinder, 10. Sonstige Änderungen. Diese Familienbücher wurden beim Amt ständig ergänzt, ein "Buch der Familie" oder ein "Stammbuch" nur dann, wenn es die Beteiligten beim Standesamt vorgelegt haben. (War das Büchlein bei der Geburt eines Kindes zu Hause nicht auffindbar, wurde die Geburt dennoch beurkundet und im Familienbuch des Standesamts eingetragen, die "Lücke" in der heimischen Sammlung störte niemand!) Ehescheidungen aber wurden darin überhaupt nicht eingetragen, so dass man damit nicht beweisen kann, noch verheiratet zu sein! Die Beweiskraft einer aktuellen Abschrift aus einem Familienbuch ist demnach weit höher einzustufen als die in Privatbesitz befindlichen Urkundensammlungen in Form von "Buch der Familie" oder "Stammbuch der Familie". Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen den großen Unterschied der beiden fast gleichlautenden Dokumente deutlich machen konnte.

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Familienbücher gab es auch in der DDR. Fragt doch Eure Eltern mal. Die notwendigen Urkunden (Geburtsurkunde) kann man auch einzeln bei den entsprechenden Standesämtern beantragen.

Familienbücher hat es sehr wohl gegeben in der DDR, auch wenn WIKI etwas anderes behauptet, und die benötigten Unterlagen solltest du bei bei dem Standesamt des Ortes bekommen, wo deine Eltern geheiratet haben.

Buch der Familie (DDR) - (Hochzeit, Ehe, Scheidung)

In der DDR gab es ebenfalls Familienbücher......

Für deine eigene Eheschließung benötigst Du allerdings nichts daraus..., sondern eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister des Standesamtes, bei dem deine Geburt beurkundet wurde (kannst Du per Post bzw. Internet anfordern....)

Schau mal hier nach: http://www.berlin.de/ba-mitte/org/standesamt/unterlagen.html