Falsche Steuerklasse auf Gehaltsabrechnung?
Ich hab gesehen,das auf meiner gehaltsrechnung die Steuerklasse falsch ist ..dadurch hab ich die letzten 4 Monate mehr Geld bekommen..jetzt hab ich das dem Arbeitgeber und dem AMT Benachrichtigt und es wird korrigiert auf die korrekte Steuerklasse..jetzt folgt logischerweise eine Rückzahlung von gefühlt 1000 Euro,was abgesprochen von meinem nächsten Lohn gehen werden ...jetzt kommt aber meine hauptfrage..kann man es doch unter Umständen in raten bezahlen???oder ist das nicht möglich??
5 Antworten
So etwas kann man über eine Ratenzahlung regeln.
Der Arbeitgeber müsste dir sowieso mindestens den pfändungsfreien Betrag belassen.
Aber rede mit den Leuten! Wer redet, findet meistens eine Lösung. Nur wenn du nichts unternimmst, wirst du Ende des Monats viel zu wenig Geld auf deinem Konto vorfinden.
Wenn du alleinstehend bist, liegt die Pfändungsfreigrenze derzeit bei 1.180 Euro.
Nein,bin geschieden und arbeite :)) 2000 netto ..die freigrenze bedeutet das dieser Betrag nicht weggenommen darf ??
vergiß die Antwort, nur die von DerSchopenhauer ist richtig!
Der Arbeitgeber müsste dir sowieso mindestens den pfändungsfreien Betrag belassen.
Bei Lohnsteuernachforderungen gilt die Pfändungsfreigrenze nicht.
Deine Frage ist etwas irritierend.
Du schreibst, dass Du Deinen Arbeitgeber über den Fehler in Kenntnis gesetzt hast und die Rückzahlung „abgesprochen“ von Deinem nächsten Lohn erfolgt.
Wenn Du Deinem Arbeitgeber bereits grünes Licht gegeben hast, dass die komplette Summe von Deinem nächsten Lohn einbehalten werden kann, warum stellst Du dann hier im Forum die Frage nach einer Ratenzahlung?
Der ArbG muß die Lohnsteuer unverzüglich einbehalten und abführen. Reicht das Gehalt nicht aus, muß er unverzüglich das Finanzamt benachrichtigen, die dann die fehlende Lohnsteuer beim ArbN einfordert.
Die Pfändungsfreigrenze gilt hier nicht - er kann höchstens einen Vorschuß in Höhe der Steuer gewähren, den Du dann ggf. in Raten zurückzahlst (darauf hast Du aber keinen Rechtsanspruch).
Wenn die Lohnsteuer nun in voller Höhe einbehalten wird, kann für den Monat ggf. ALG-II als Aufstocker beantragt werden.
Frag deinen Arbeitgeber. Bzw. die Gehaltsrechnungsstelle.
Die Ratenzahlung muss man dir einräumen. Bestehe darauf.
Können Sie mir das mit dem pfändungsbereich erklären an einem Beispiel?