Falsche Steuerklasse auf Gehaltsabrechnung?

5 Antworten

So etwas kann man über eine Ratenzahlung regeln.

Der Arbeitgeber müsste dir sowieso mindestens den pfändungsfreien Betrag belassen.

Aber rede mit den Leuten! Wer redet, findet meistens eine Lösung. Nur wenn du nichts unternimmst, wirst du Ende des Monats viel zu wenig Geld auf deinem Konto vorfinden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Batman349 
Fragesteller
 07.11.2019, 18:47

Können Sie mir das mit dem pfändungsbereich erklären an einem Beispiel?

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Batman349 
Fragesteller
 07.11.2019, 18:55
@Altersweise

Nein,bin geschieden und arbeite :)) 2000 netto ..die freigrenze bedeutet das dieser Betrag nicht weggenommen darf ??

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DerSchopenhauer  08.11.2019, 08:40
Der Arbeitgeber müsste dir sowieso mindestens den pfändungsfreien Betrag belassen.

Bei Lohnsteuernachforderungen gilt die Pfändungsfreigrenze nicht.

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Deine Frage ist etwas irritierend.

Du schreibst, dass Du Deinen Arbeitgeber über den Fehler in Kenntnis gesetzt hast und die Rückzahlung „abgesprochen“ von Deinem nächsten Lohn erfolgt.

Wenn Du Deinem Arbeitgeber bereits grünes Licht gegeben hast, dass die komplette Summe von Deinem nächsten Lohn einbehalten werden kann, warum stellst Du dann hier im Forum die Frage nach einer Ratenzahlung?

Der ArbG muß die Lohnsteuer unverzüglich einbehalten und abführen. Reicht das Gehalt nicht aus, muß er unverzüglich das Finanzamt benachrichtigen, die dann die fehlende Lohnsteuer beim ArbN einfordert.

Die Pfändungsfreigrenze gilt hier nicht - er kann höchstens einen Vorschuß in Höhe der Steuer gewähren, den Du dann ggf. in Raten zurückzahlst (darauf hast Du aber keinen Rechtsanspruch).

Wenn die Lohnsteuer nun in voller Höhe einbehalten wird, kann für den Monat ggf. ALG-II als Aufstocker beantragt werden.

Frag deinen Arbeitgeber. Bzw. die Gehaltsrechnungsstelle.

Die Ratenzahlung muss man dir einräumen. Bestehe darauf.


Batman349 
Fragesteller
 07.11.2019, 19:26

Soll ich morgen anrufen und fragen ??

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