Fahren ohne Fahrerlaubnis 50cm?

5 Antworten

Hallo Poxl23,

die Polizei hat nun ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage gegen Dich eingeleitet:


§ 21 Straßenverkehrsgesetz - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.  

Wie Du dem zweiten von mir fett da gestellten Satz entnehmen kann, droht aber nicht nur dem Fahrer des Fahrzeuges ein Strafverfahren, sondern auch dem Halter. Halter des Fahrzeuges ist derjenige auf dem das Fahrzeug versichert. Bei den meisten Jugendlichen dürfte das die Eltern sein.

Ist es Dein erstes Vergehen, kann es gut sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich noch einmal einstellt.

Wird das Verfahren nicht eingestellt, kommt es beim zu erwartenden Strafmaß da drauf an, ob Du noch Jugendlicher bist, sprich ob bei Dir noch Jugendrecht anzuwenden ist. Ist das der Fall kannst Du nicht zu der im Gesetz genannten Geld.- oder Freiheitsstrafe rechnen, sondern Du wirst vermutlich mit einer erzieherischen Maßnahme in Form von Sozialstunden belegt.

Ein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt nicht, da nicht damit zu rechnen ist, dass Du über:

  • 90 Tagessätzen oder
  • 3 Monaten Freiheitsstrafe

verurteilt wirst. Erst über diesen Strafmaß würde ein Eintrag erfolgen.

Auch ist nicht mit einer Sperre zu rechnen, in der Du keine Fahrerlaubnis erwerben darfst. Viele schreiben hier immer so einen Unsinn, wie dass Du erst mit 21 den Führerschein machen darfst oder eine Sperre von 10 Jahren bekommst. Solche Sprüche sind schlichtweg Unsinn.

Wenn wie ich vermute dein Vater auch der Halter (sprich das Fahrzeug ist auf ihm versichert) der Mofa ist, muss er wie oben angeführt damit rechnen, dass die Polizei auch gegen ihn ein Strafverfahren nach § 21 StVG (oben angeführt und den Teil der den  Halter betrifft fett da gestellt) einleitet.

Da Dein Vater ja nun nicht mehr unter das Jugendrecht fällt, wäre es durchaus denkbar, dass er zu einer Geldstrafe verurteilt wird.

Schöne Grüße
TheGrow


deruser1973  15.08.2015, 10:15

Gute Antwort, man könnte fast meinen, du bist bei der Polizei... aber eins musst du mir erklären, warum wird der Vater verurteilt, der mit Sicherheit einen Autoführerschein hat und damit fast legal, diese 50ger fahren darf... wenn es sein Roller ist und der Sohn/ Tochter damit fährt, kann er doch höchstens ein Problem, wegen unterlassener Sorgfaltspflicht, bekommen, oder nicht?

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TheGrow  15.08.2015, 10:29
@deruser1973

Ob der Vater verurteilt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber zumindest besteht durchaus die Möglichkeit einer Verurteilung.

Der Grund ist recht einfach. Das Gesetz sagt, nicht nur der Fahrer eines Kraftfahrzeuges hat besondere Pflichten, sondern auch der Halter des Fahrzeuges.

Der von mir angeführte § 21 StVG sagt:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

§ 21 Straßenverkehrsgesetz - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. 

Das bedeutet im Klartext, dass auch der Vater, insofern er überhaupt Halter des Fahrzeuges ist, alleine dafür zu einer Geld.- oder Freiheitstrafe verurteilt werden kann, wenn er die Fahrt zugelassen hat. Dass der Halter selber mit dem Fahrzeug gefahren ist, ist nicht notwendig.

Schöne Grüße
TheGrow

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Franticek  15.08.2015, 11:53
@TheGrow

Dazu einfach eine Sache aus meiner Jugend.

Gleiche Fahrzeugklasse, ich bin gefahren. Ich bekam ein Strafverfahren an den Hals, musste zum Gericht .... Das Fahrzeug gehörte meinem Großvater. Gegen ihn gab es ein Strafverfahren wegen Überlassen des Fahrzeuges und Erlauben des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Und letztendlich gab es dann noch ein Verfahren gegen meine Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, was aber gegen eine Spende ans Rote Kreuz eingestellt wurde.

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Geregel ist das in StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

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(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht

,2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

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Du fällst unter das Jugendstrafrecht, ein einkommen hast Du auch nicht, also werden das i.d.R. Sozialstunden werden. (Auf die Sperre komm gleich gleich noch).

Den größeren Ärger hat der erwachsene und strafmündige Papa, der sollte sich mehr Sorgen um sich selbst machen, als um Dich.

Wenn Dein Vater weiß, das der Roller 50 fährt und er es zuläßt, denn ist der in Abs (1) beschriebene Tatbestand (bezogen auf den Vater) ganz klar erfüllt.

Sollte er natürlich nichts davon wissen und Du den Roller ohne sein Wissen benutzt haben, dann sähe das für ihn günstiger aus, dann wäre das nur fahrlässig, siehe Abs (2).

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Kommen wir mal auf die Sperre:

Deine erste Fahrerlaubnis kommt für dich ja erst als BF17 in Betracht. Demnach wird Dir Deine derzeitige ich nenne es mal "geitige Unreife" zu gebilligt. bis zum BF17 wirst Du ja nich reifer.

Ernster ist die Sache schon, wenn Du JETZT eine FE erlangen willst.

Beispiel aus der Praxis in meinem Bekanntenkreis. Die "Tat" wurde genau so begangen wie bei Dir. (Der Vater wußte das und der Sohn hat den 50km/h Roller mit Mofa PB gefahren) Der Sohn will aber Klasse "T" (Traktor) mit 16 machen, weil die Eltern einen landwirtschaftlichen Betrieb haben.

1) Sagt der Vater: "ich weiß, dass das ein 50km/h Roller ist, habe es meinem Sohn aber gestattet", ist das ganz klar vorsätzlich zu beurteilen. Zudem muß man an der Eignung des Sohnes zweifeln, denn dieser fährt wissentlich ohne Fahrerlaubnis, zeigt also,  dass auch ihn die Vorschrift nicht interessiert und er die Straftat vorsätzlich begeht.

Ein Verkehrspsychologe könnte das als "charakterliche Nichteignung" werten.

2) Sagt der Vater: "ich weiß, daß das ein 50km/h Roller ist, habe meinem Sohn aber die Fahrt untersagt", dann stünde er natürlich "fahrlässig" besser da. Der Sohn allerdings muß sich "geistige Unreife" unterstellen lassen, das er ein Kraftfahrzeug fürht, ohne sich Gedanken zu machen, ob er es fahren darf.

Beides ist natürlich für die (vorzeitige) Erteilung einer FE denkbar ungeeignet.

In den Fall meines Bekannten wurde dann das Verfahren gegen den Vater eingestellt, der Sohn bekam Sozialstunden und der Erteilung der Klasse T wurde zugestimmt.

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An Deinem Straftatbestand ist ja nun nichts mehr zu ändern, vermutlich hast Du der Polizei eh schon erzählt, daß Du weißt, dass Du den Roller nicht fahren darfst.

Aber der Papa, der kann seine Aussage ja noch überdenken, daß er von der Fahrt nichts wußte und Du Dir den Schlüssel heimlich genommen hast.

I.d.R. wird sch das auf die Erteilung einer FE der Klasse BF17 nicht auswirken, wenn du Ersttäter bist. Man kann das aber nie genau sagen, denn bei Strafsachen gibt es keinen Bussgeldkatalog, da wird jede Strafsache nach Anhörung einzeln entschieden, demnach hängt das von dem Richter ab und wie ihr ihn überzeugen könnt.

Hallo

. So meine Frage lautet was wird auf mich zu kommen?

da du noch unter das Jugendstrafrecht fällst bekommst du nur Sozialstunden aufgebrummt, ca. 20-30 Stück

dann musst du noch dein Roller auf 25km/h drosseln lassen

da du Ersttäter bist wird in der Regel keine Sperrzeit für einen späteren Führerschein ausgesprochen


Poxl23 
Fragesteller
 15.08.2015, 07:38

Mein Onkel meinte ich würde eine Speere bekommen das ich erst in 2 Jahren einen neuen machen kann oder so ..

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Franticek  15.08.2015, 11:56
@Poxl23

Manchmal wissen Fachleute ein wenig mehr als Onkels. Verlaß dich auf die Antwort von @ginatilan, so wird es zu 99% kommen.

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Wie schnell darfst du fahren? In Österreich darf man mit dem "Mofa" Schein (Klasse AM) 45 km/h fahren. Das Fahrzeug darf 10-15 km/h schneller fahren, ab dann kann es sein, dass dir die Polizei dein Nummernschild wegnimmt. Falls dein Fahrzeug "ori" ist (sprich kein Leistungstuning) und das in der Werkstatt auch bestätigt wird, musst du es drosseln. Wenn du jedoch Leistungstuning gemacht hast, drohen dir Strafen bis 5000€. Wenn du also in Österreich lebst, brauchst du dir keinen Kopf machen.


Franticek  15.08.2015, 11:49

...mit dem "Mofa" Schein (Klasse AM)...

AM ist aber ein Führerschein - es ist NICHT der Mofaschein.

...45 km/h fahren...

Stimmt für Fahrerlaubnis Klasse AM. Der Fragesteller hat aber den Mofaschein. Damit sind nur max 25km/h erlaubt.

Das Fahrzeug darf 10-15 km/h schneller fahren

Nö, darf es nicht. Allerdings drücken Polizisten manchmal ein Auge zu, wenn es nur geringfügig schneller ist als erlaubt. Und das ist von Polizist zu Polizist verschieden. Aber erlaubt ist es nicht.

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domi00nik  16.08.2015, 12:43

In Österreich wird der Mofa Schein aber so genannt ;)

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Die Polizei hat dir das sicher bei der Kontrolle gesagt, was auf dich zukommt


ginatilan  15.08.2015, 06:56

myliebling

willst du wieder Top-Nutzer des Tages werden?

deine Antworten sprechen nämlich dafür

und die Polizei muss gar nichts sagen was passieren wird, ist nicht ihre Aufgabe

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