FACHABI abbrechen aber Schulpflichtig?

4 Antworten

Du kannst, wenn du eine Ausbildung in der Tasch hast, die Schule zu Beginn dieser abbrechen, da du ja da Berufsschule hast.

Ich würde dir aber dennoch raten, ABI zu machen.


Twilightfaan 
Fragesteller
 30.11.2015, 11:55

Das Problem ist, das ich genau dieses Jahr anders überbrücken will und nicht mit kostenlosen Arbeiten als Praktikant und dann abbrechen 

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SantaClaus2  30.11.2015, 11:57
@Twilightfaan

Dann mach ne Ausbildung ab sofort, weiter Schule oder ne BvB/EQJ/FSJ, wo du wenigstens ein bisschen Kohle für kriegst.

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Twilightfaan 
Fragesteller
 30.11.2015, 11:59
@SantaClaus2

Ausbildungen fangen doch erst ab Sommer an?:/ oder weißt du welche Ausnahmen es gibt ?

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SantaClaus2  30.11.2015, 12:02
@Twilightfaan

Wenn ein Azubi abspringt, kann man zwischendrin anfangen. meinestadt.de/Ausbildung

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lastgasp  30.11.2015, 12:12
@Twilightfaan

Die einzige Ausnahme wäre ein einschlägiges Praktikum, das auf Deine zukünftige Lehrstelle ausgerichtet ist. Sonst versucht die Schulaufischtsbehörde und das Schulgesetz exakt solche Kurzschlussaktionen von pubertierenden Girlies zu verhindern. Ein Praktikumswechsel ist jederzeit möglich, hierfür gibt es mit Sicherheit Berater in Deiner Schule.

Mit der Fachhochschulreife eröffnen sich Dir so viele Möglichkeiten. Was ist denn, wenn Deine Ausbildung ab Sommer wieder ein Griff ins Klo ist.

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https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf

§ 38 Schulgesetz NRW, Schulpflicht in der Sekundarstufe II

  1. Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
  2. Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.
  3. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die dasachtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien.

Hallo,

wenn man noch keine 18 ist, ist man noch mind. Berufsschulpflichtig.

Das heißt du müsstest bis zum Sommer noch eine Berufsschule besuchen, allerdings wäre es schwer jetzt noch eine zu finden. Mittem im Jahr irgendwo anfangen macht keinen Sinn.

Du könntest zum Arbeitsamt und dadruch vielleicht zu einem Berufsvorbereitungsjahr, allerdings kommt das später im Lebenslauf nicht so gut an.

Besser ist, du ziehst bis zum Sommer durch, und fängst dann deine Ausbildung an.

Hierfür kannst du wie gesagt zum Arbeitsamt und deine/n Lehrer/in ansprechen, oder einen Vertrauenslehrer der Stufe.

Sicher das ein Abbruch notwenidig ist? Wenn dir die arbeit keinen spaß macht und dich auch nicht fördert, musst du mit der schule reden und ein wechsel ist dann durchaus möglich.
Mit dem Realschulabschluss wird weiter und fortbildung in deutschland immer schwerer und nerviger.

Es kommt auch drauf an was du dann lernen willst.
Ohne mein Fachabi wäre der einstieg in die informatik nur sehr schwer. Die Berufsschule ist recht fortgeschritten und ohne mein fachabi wäre mir alles fremd.