Erzieher*innen und Lehrer*innen - ungerechte Entlohnung?

8 Antworten

Die Dauer der Ausbildung "Erz" bzw. des Studiums "Lehrkraft" sind zwar ähnlich, aber die Anforderungen sind unterschiedlich: Didaktik-Methodik und 2 Unterrichtsfächer werden anspruchsvoller von Lehrkräften studiert: Differenzierter, wissenschaftlicher, vertiefter.

Die Ausbildung an Berufsfachschulen o.ä. bleibt demgegenüber leider noch immer auf "Mittlerer Bildungsabschluss"-Niveau. Den wirklichen Anforderungen an heutige Kindheitserziehung und -bildung genügt das anerkanntermaßen kaum.

Wenn daher Studium "Frühe Kindheit" (heute an einigen Orten möglich nach Abitur/ Hochschulreife) obligatorische Berufsvoraussetzung würde, käme das dem Lehramtsstudium vom Niveau gleich und dann auch einer gleichen Gehaltsforderung.

Ja, auch die Arbeit der Erzieher ist eine sehr wichtige, dennoch sind die Gehaltsunterschiede zu Grundschullehrern gerechtfertigt, denn:

  • Voraussetzung: um Lehramt studieren zu können, benötigt man Abitur, für die Erzieherausbildung reicht die Mittlere Reife
  • Ausbildung: während die Erzieherausbildung ca. 3 Jahre dauert, müssen Lehrer den Bachelor, Master und das Referendariat machen, was 6-7 Jahre dauert

Wenn man beides gegenüber stellt, werden Grundschullehrer also (inkl. Abi und Studium) 6-7 Jahre länger ausgebildet. Das rechtfertigt natürlich eine höhere Entlohnung.

du kannst doch nicht einen Beruf erlernen und dann wie ein anderer Beruf bezahlt werden wollen

Erforderlicher Schulabschluss: mindestens Realschulabschluss. 2 Jahre Ausbildung an der Berufsfachschule und in Einrichtungen mit Kindern

das ist doch eine ganz andere Laufbahn.

Als Lehrkraft ist ein Studium notwendig.. Demnach wird man auch besser bezahlt

Als Erzieher reicht eine deutlich kürzere Ausbildung.

wie viel im Vergleich dazu (Grundschul-)Lehrer*innen verdienen

Auf welcher Grundlage soll euer Gehalt denn entsprechend angehoben werden? Dann muss die Erzieher-Ausbildung demnächst ein Studiengang werden...

und wie viel Urlaub sie zudem noch haben.

Alle Arbeitnehmer*innen haben bei einer 5-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen (4 Wochen). Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Tage Mindesturlaub. Mehr Urlaub resultiert aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag.