Erste Hilfe Kurs(fast abgelaufen) für Führerschein?
Ich wollte im Oktober mit Praxis anfangen. Mein Erste Hilfe Kurs läuft dieses Jahr ab. Und ich bin erst so Januar fertig. Muss ich ihn dann nochmal machen oder muss ich nur die Theorie/Praxis anfangen bevor er abläuft?
2 Antworten
Hallo ritterschwein
der Erste-Hilfe-Nachweis ist im Gegensatz zur Sehtestbescheinigung unbefristet gültig .
Es soll zwar manche FS-Stellen geben die älteren Nachweise nicht annehmen. Dies ist aber rechtlich nicht zulässig. Ich würde in so einem Fall von der FS-Stelle die Rechtsgrundlage verlangen, wonach der Nachweis nur 2 Jahre gültig sein soll.
Sie werden sie dir nicht nennen können, weil es sie nicht gibt. Im Zweifel oder bei Sturheit der Mitarbeiter die Aufsichtsbehörde einschalten.
Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass du als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen musst, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen musst.
Ein Ablauf-Datum wird die Behörde vergeblich suchen, weil es in dem genannten Paragrafen keine gibt.
Für den Führerschein gibt es kein Ablaufdatum! Ein Erste-Hilfe-Lehrgang (also 8 Doppelstunden) gilt offiziell 3 Jahre. Für den Führerschein PKW / Motorrad brauchst du aber nur die "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (4 Doppelstunden). Die Straßenverkehrszulassungsordnung fordert nur den Nachweis der Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang OHNE eine Zeitbeschränkung zu nennen. Folglich musst du nur nachweisen, daran teilgenommen zu haben, egal wann, um die geforderten Voraussetzungen zu erfüllen!
NEIN ! Definitiv nicht! Wenn du diesen Lehrgang als Qualifikation benötigst, also zum Beispiel als Übungsleiter beim Sport oder als Ersthelfer im Betrieb (gemäß UVV der BG), dann muss dieser Lehrgang nach Ablauf von 3 Jahren wiederholt werden oder nach 2 Jahren durch das sogenannte Erste-Hilfe-Training wieder aufgefrischt werden!
der gilt offiziell ein Leben lang