Erbrecht?
Meine Großmutter ist vor kurzem verstorben. Sie besaß ein Eigenheim auf einem Eigenlandgrundstück.
Grundsätzlich wären meine Mutter und mein Onkel erbberechtigt, da mein Opa schon lange Jahre nicht mehr lebt. Meine Mutter ist vor einigen Jahren verstorben, so dass nun meine Schwester und ich erbberechtigt sind. Ein Testament gibt es nicht.
Wisst ihr, wie wir nun vorgehen müssen, damit uns unser Erbteil ausgezahlt wird? Was können wir tun, wenn sich unser Onkel quer stellt, weil er uns beispielsweise nicht auszahlen kann (oder will).
6 Antworten
Ihr bildet damit zunächst eine Erbengemeinschaft und müsst das Vermögen gemeinsam verwalten. Sicher wird es einfacher, wenn Ihr Euch darauf einigt, alles zu verkaufen und dann das Geld entsprechend der Erbanteile aufzuteilen, alternativ auf einen Wert einigt und der Onkel Euch auszahlt. Aber vielleicht solltet Ihr zuerst miteinander reden.
Die erste und beste Lösung ist miteinander reden. Kommt man dann zu keiner gütlichen Einigung, kannst Du das Verfahren der Auflösung der Erbengemeinschaft betreiben, an deren Ende ggf. eine Zwangsversteigerung steht.
Er kann sich nicht quer stellen, weil das alles gesetzlich geregelt ist. Wenn er nicht auszahlen kann, muss halt verkauft werden.
Einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Dann kann euch der Onkel nicht mehr austricksen. Was er allerdings in dieser Zeit schon alles hat verschwinden lassen, ist dann euer Pech.
Ausbezahlen ist der falsche Ausdruck. Du und deine Schwester sind zu einem viertel Erben, dein Onkel zu einer Hälfte.
Dann ist die Frage, was ihr gemeinsam mit dem Erbe machen wollt. Ausbezahlen muss erstmal keiner den anderen.
Fakt ist, dass unser Onkel im Haus wohnen bleiben will. Somit kommt ein Verkauf nicht in Frage. Aber wir können mit dem Haus halt auch nichts anfangen, da in der bisherigen Wohnung meiner Großmutter unsere Cousine mit Familie einziehen wird.
ihr könnt halt auf einen Verkauf (Versteigerung) bestehen, wenn ihr euch mit eurem Onkel nicht einig werdet.
Ich hoffe schon, dass wir uns einigen können. Habe jedoch große Angst, dass er uns eben nicht unseren Anteil auszahlen möchte.
Dein Onkel muss auszahlen, wenn er dort weiter leben will. Macht er das nicht, dann könnt ihr die Zwangsversteigerung betreiben.
Fakt ist, dass unser Onkel im Haus wohnen bleiben will. Somit kommt ein Verkauf nicht in Frage. Aber wir können mit dem Haus halt auch nichts anfangen, da in der bisherigen Wohnung meiner Großmutter unsere Cousine mit Familie einziehen wird.